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Aussiedlerhof

Aussiedlerhof soll Trinkwasser nicht gefährden

Ummendorf / Lesedauer: 2 min

Bäuerlicher Betrieb will aus Ummendorfer Ortsmitte raus
Veröffentlicht:24.07.2018, 17:21

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Ein landwirtschaftlicher Betrieb möchte seine bisher mitten in Ummendorf gelegene Hofstelle raus aus dem Ort verlegen, an die Schweinhauser Straße 155. Dass die Aussiedlung ein richtiger Schritt für bäuerliche Betriebe ist und Unterstützung verdient, stand für die Gemeinderäte außer Frage. Wenn sie dem Vorhaben trotzdem nur mit „Bauchweh“ und mit einer langen Liste von Prüfungsaufträgen an die Baugenehmigungsbehörde zustimmten, so wegen der Lage an der Schweinhauser Straße.

Ein Knackpunkt ist, dass das dortige Grundstück in der Wasserschutzzone III A liegt. Zudem möchte die Familie einen Brunnen auf einem Nachbargrundstück anzapfen, das in der Schutzzone III B liegt. Die Gemeinde betreibt nicht weit entfernt drei Brunnen, die die öffentliche Trinkwasserversorgung für die ganze Gemeinde sicherstellen. Dass diese auf keinen Fall beeinträchtigt werden darf, unterstrichen Karin Schraivogel und Thomas Dörflinger noch einmal.

Bürgermeister Klaus Bernd Reichert sagte dazu, genau deswegen seien die Fachämter früh eingeschaltet und das Thema „mit Nachdruck hinterlegt worden“. Die Fachleute, darunter der Geologieprofessor Rolf Schrodi, sähen indes „keine Schwierigkeiten für unsere Quellen“, sagte Reichert. Und Schrodis Wort scheint ihm in diesem Fall doppelt vertrauenswürdig, weil der unbestrittene Experte selbst Ummendorfer ist und sogar im Gemeinderat sitzt; er würde, so die unausgesprochene Annahme, in seinem fachlichen Urteil wohl kaum leichtfertig das öffentliche Interesse der eigenen Gemeinde außer Acht lassen. Schrodi war in der Sitzung nicht selbst anwesend.

Reichert betonte außerdem, dass die Familie intensiv alternative Standorte geprüft habe. Der schlussendlich ins Visier gefasste Standort sei aus Sicht der Gemeinde nicht optimal, aber nach dem Urteil der Fachleute gebe es kein Grund, ihn abzulehnen. Die gewünschte Befreiung vom Anschlusszwang an die öffentliche Wasserversorgung soll auf Vorschlag der Verwaltung nur auf Widerruf gewährt werden. Auf anderthalb Seiten listet die Gemeinde Hinweise und Prüfaufträge an die Fachbehörden auf. Außer ums Wasser geht es unter anderem um die Zufahrt, den Winterdienst und den von der Kreisstraße ausgehenden Lärm. Die Zustimmung erfolgte ohne Gegenstimme bei Enthaltung von Thomas Dörflinger.