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Wildunfall

Biber kreuzt Bundesstraße und wird von Auto erfasst

Schemmerhofen / Lesedauer: 2 min

Mehrere Wildunfälle haben sich in den vergangenen Tagen in der Region ereignet, einer davon in Schemmerhofen. Auch in Berkheim, Schwendi und Uttenweiler kollidierten Autofahrer mit Wild.
Veröffentlicht:01.02.2021, 12:05

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Mehrere Wildunfälle haben sich in den vergangenen Tagen in der Region ereignet, einer davon in Schemmerhofen . Das berichtet die Polizei. Bei Schemmerhofen kreuzte am Sonntagabend ein Biber die Bundesstraße und wurde dabei von einem Auto erfasst. Die Polizei schätzt den Schaden an dem Fahrzeug auf rund 2000 Euro. Auch in Berkheim, Schwendi und Uttenweiler kollidierten Autofahrer mit Wild.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen ist. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind, denn dort ereignen sich häufig Wildunfälle.

Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein.

Die Polizei

Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt.

Für Nachfolgende gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn Vorausfahrende müssen vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, sollte langsam weitergefahren werden, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs.

Sieht man eines, können sich weitere in der Nähe befinden. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden, also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen.

„Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden“, schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung. „Am besten ist es, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter.“ Bei der Polizei erhält der Autofahrer dann die Wildunfallbescheinigung, mit der er den Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen kann.