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Vergewaltigungsprozess

Vergewaltigungsprozess endet mit Freispruch

Memmingen / Lesedauer: 2 min

Zweifel an der Version des Opfers – Gericht findet salomonische Lösung
Veröffentlicht:13.07.2012, 20:25

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Mit der Einstellung des Verfahrens endete jetzt vor der 5. Jugendkammer des Landgerichts Memmingen ein Vergewaltigungsprozess. Nach über siebenstündiger Verhandlung hatte die Kammer keine „hinreichenden Beweise“ dafür gefunden, dass ein heute 21-Jähriger im Mai vergangenen Jahres sich an seiner gleichaltrigen Ex-Freundin in deren Wohnung in Elchingen vergangen hat. Zugleich aber hatte das Gericht Zweifel an den Angaben des Opfers – eine Gutachterin berichtete, dass die Vergewaltigung „erfunden“ sein könnte.

Angeklagter und Opfer waren etwa zwei Jahre lang ein Paar, als es Anfang April 2011 zur Trennung kam. Wer letztlich den ersten Schritt machte, war nicht so recht klar. Jedenfalls war die 21-Jährige am Tattag 18. Mai bereits mit einem neuen Partner zusammen. An diesem Tag wollte der Angeklagte – Musterschüler und Muster-Azubi mit „Reifeverzögerungen, der immer noch bei seinen Eltern lebt – seine „Sachen“ bei der Ex abholen.

In der Wohnung sei es dann zu der Vergewaltigung gekommen, so die Anklage. Zunächst habe der 21-Jährige die ehemalige Freundin auf das Bett geschubst, wobei sie sich ihr Knie an einer Kommode aufschürfte. In einem zweiten Anlauf sei er dann mit Gewalt über sie hergefallen, wobei er sie sogar so heftig gewürgt haben soll, dass die junge Frau zeitweise das Bewusstsein verlor.

Ein Tatbestand, für den sich der Beschuldigte „locker sieben bis acht Jahre Gefängnis“ eingefangen hätte, wie die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein den damals neuen Freund der 21-Jährigen belehrte. Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass die junge Frau auch nach dem Vorfall Kontakt zum angeblichen Täter hielt. Der neue und der ehemalige Freund begleiteten sie beispielsweise gemeinsam zu einer belastenden ärztlichen Untersuchung, danach übernachteten beide Männer auch in ihrer Wohnung.

Einige Wochen später flackerte die Beziehung sogar wieder auf. Als die 21-Jährige psychische Probleme bekam, musste sie im Bezirkskrankenhaus Günzburg stationär behandelt werden. Damals offenbarte sie sich auch ihrem Vater, einem Polizeibeamten, der sie drängte, Anzeige zu erstatten.

Daraufhin wurde der 21-Jährige in U-Haft genommen, die er nach zwei Monaten verlassen durfte, als Zweifel an der Aussage der Frau aufgekommen waren. Letztlich wurde eine „salomonische Lösung“ gefunden: Der Angeklagte zahlt 1000 Euro Schmerzensgeld an die ehemalige Freundin. Dafür wurde das Verfahren eingestellt – zur Erleichterung der Frau, die nicht wollte, dass ihr Ex-Freund für viele Jahre ins Gefängnis kommt.