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Bürgerentscheid

Bürgerentscheid zum Stadthallenareal kommt

Riedlingen / Lesedauer: 4 min

Der Gemeinderat hat den Entscheid auf 27. Januar festgelegt – Diskussion um Fragestellung
Veröffentlicht:08.10.2018, 23:16

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Der Bürgerentscheid zur Weiterentwicklung des Stadthallenareals in Riedlingen kommt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend die Zulässigkeit des Bürgerentscheids festgestellt und auch den Termin festgelegt: Am 27. Januar können die Bürger bestimmen, ob die große Lösung der Verwaltung oder die von der Mehrheit des Gemeinderats favorisierte „Neue Mitte“ umgesetzt wird.

In der rund zweistündigen Debatte zu diesem Themenkomplex hatten zunächst die beiden Initiatoren des Bürgerentscheids, Andreas Walz und Jörg Boßler, die Möglichkeit, ihre Motivation zu erläutern (siehe Kasten). Eine Diskussion über Inhalte war hernach nicht geplant, wohl aber Verständnisfragen. Manfred Schlegel versuchte herauszufinden, ob es eine Kompromisslösung geben könnte – was für die Initiatoren erfüllt sein müsse, damit man gemeinsam weitergehen könne. Doch schnell stellte sich heraus, dass ein Kompromiss nicht möglich ist.

„Zankapfel sind der Stadthallenneubau und der Lebensmittler“, sagte Boßler. Diese Elemente sind für ihn elementar. Walz nannte die Gesamtüberplanung als ein wichtiges Kriterium, was von der Ratsmehrheit anders gesehen wird. Und auf die explizite Nachfrage von Schlegel , ob die Initiatoren das Grundstück an einen privaten Investor verkaufen wollen, bestätigte dies Walz: „Ja, das bringt doch das benötigte Geld.“ Dies alles sind Punkte, bei denen Schlegel nicht mit konnte. Sein Fazit: Ein Konsens sei damit nicht möglich, damit gebe es nur „Schwarz oder Weiß“. Dementsprechend bestätigte später die große Mehrheit des Gemeinderats, dass sie an ihrem Beschluss vom 28. Mai festhalten. Im Grundsatz will die Mehrheit des Gemeinderats das Areal Schritt für Schritt entwickeln, lehnt einen Lebensmittel-Supermarkt dort ab und will das Gelände weitgehend in öffentlicher Hand belassen.

Formale Kriterien erfüllt

Hernach wurden die Formalien abgearbeitet. In einer mehrseitigen Verwaltungsvorlage wurde die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids anhand von Kriterien wie Fristen, Zulässigkeit der Frage oder Begründung von der Verwaltung jeweils positiv bewertet. Damit stand aus Verwaltungssicht dem Bürgerentscheid rechtlich nichts im Weg. Das hat der Rat hernach auch in großer Mehrheit so bestätigt.

Diskutiert wurde allerdings die Fragestellung. Üblicherweise werde die Frage aus dem Antrag übernommen, betonten Bürgermeister Marcus Schafft und Hauptamtsleiter Christian Simon. In dem Antrag lautet die Frage: „Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2018 ,GR 49/2018: Grundsatzbeschluss Stadthallenareal’ aufgehoben und das Stadthallenareal gemäß dem Vorschlag der Verwaltung als ganze Einheit entwickelt und bebaut werden, inklusive neuer Stadthalle, Hotel, Tourismusangeboten und Fachmarktzentrum?“

In dieser Fragestellung sahen etliche Gemeinderäte eine Gleichbehandlung nicht gewährleistet, weil der Inhalt des Verwaltungsvorschlags in der Fragestellung genauer ausgeführt wird, während es zum Ratsbeschluss keine weiteren Informationen gibt. „Die Fragestellung ist nicht neutral“, monierte etwa Markus Mark. Er plädierte dafür, dass die Frage verkürzt wird auf „Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Mai 2018 (...) aufgehoben und das Stadthallenareal gemäß dem Vorschlag der Verwaltung entwickelt werden?“ Oder alternativ, dass auch der Gemeinderatsbeschluss näher ausgeführt wird.

Allerdings ist eine Änderung der Abstimmungsfrage nur im Konsens mit den Initiatoren der Initiative möglich. Die akzeptierten eine Änderung insoweit, als sie in der Frage die Klarstellung „Drogeriemarkt und Lebensmittler“ hinter „Fachmarktzentrum“ zuließen. Ansonsten wurde die Frage unverändert beibehalten.

Die Verwaltung hatte zunächst als Abstimmungstermin den 16. Dezember vorgeschlagen. Dies begründete Simon damit, dass man das Thema möglichst aus dem Kommunalwahlkampf heraushalten wollte, der vermutlich schon im neuen Jahr beginne. Auch sollte es aus Verwaltungssicht noch in diesem Jahr eine Entscheidung zum Thema geben, um dieses noch 2018 abschließen zu können. Und bis zum Bürgerentscheid liegt das Thema auf Eis, so Schafft. Auch Franz-Martin Fiesel sprach sich für den 16. Dezember aus: „Die Bürger wollen eine Entscheidung“, so Fiesel.

Doch die Ratsmehrheit sprach sich bei 13 Ja-Stimmen und neun Gegenstimmen (drei Enthaltungen) für den Vorschlag von Roland Uhl aus, der eine Abstimmung am 27. Januar beantragt hatte. Dies hatte Uhl auch mit dem zeitlichen Vorlauf für die Information der Bürger begründet.

Denn fester Bestandteil des Bürgerentscheids ist eine umfangreiche Information der Bürger. Jeder Haushalt erhält eine Broschüre, in dem die Positionen dargestellt werden. Dabei ist die Aufteilung des Umfangs gesetzlich geregelt: 50 Prozent des Platzes in der Broschüre stehen den Initiatoren des Bürgerentscheids zu, 25 Prozent dem Gemeinderat und 25 Prozent der Verwaltung. Die Broschüre muss den Haushalten mindestens 20 Tage vor dem Entscheid zugehen.

Dies alles verursacht auch Kosten. Rund 15 000 Euro sind dafür veranschlagt, die außerplanmäßig in den Haushalt eingestellt werden müssen.