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Neubau

Gemeinderat will Neubau in der Buchauer Straße

Mittelbiberach / Lesedauer: 3 min

Trotz Bedenken der Mittelbiberacher Verwaltung stimmen Räte für Mehrfamilienhaus
Veröffentlicht:24.07.2019, 18:29

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Viele alte Gebäude an der Mittelbiberacher Ortsdurchfahrt sollen saniert oder neu gebaut werden. Doch in der vergangenen Sitzung gab es Diskussionen über den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses. Während die Verwaltung das Bauvorhaben ablehnte, stimmte eine Mehrheit der Räte dafür.

Der Bauherr hat die landwirtschaftliche Hofstelle an der Buchauer Straße gekauft. Nach dem Abriss der Gebäude soll auf dem Flurstück Nr. 66 mit 1628 Quadratmetern ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage gebaut werden. Vorgesehen sind 14 Wohnungen mit 1280 Quadratmetern Wohnfläche und insgesamt 25 Stellplätzen, zum Teil in der Tiefgarage, zum Teil auf dem Grundstück. Bei der Befangenheitsabfrage von Bürgermeister Florian Hänle rückte Gemeinderat Stefan Schmid vom Ratstisch weg.

Aus Sicht der Verwaltung sei es erfreulich, dass auf dem Baugrundstück die Bestandsgebäude abgebrochen und neue Wohnungen entstehen sollen, lobte Hänle. Und: Das Baugrundstück biete die Gelegenheit, eine Bebauung mit einem größeren Mehrfamilienhaus umzusetzen. Aber nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches müssen sich Vorhaben nach „Art und Maß der baulichen Nutzung“ in die nähere Umgebung einfügen. „Hierzu wird die Firsthöhe, die Traufhöhe und die Baumasse herangezogen“, so der Bürgermeister. Aus Sicht der Verwaltung füge sich das geplante Bauvorhaben nicht in die Umgebungsbebauung ein. Die Baumasse werde überschritten und das Vorhaben wirke im Erscheinungsbild dreigeschossig und nicht wie der gesamte Straßenzug zweigeschossig. Zudem überschreiten die Wandfläche des Gebäudes und die Firsthöhe die Werte der angrenzenden Gebäude deutlich.

Das Bauvorhaben sei mit dem Kreisbauamt, Landratsamt Biberach, als Genehmigungsbehörde abgestimmt worden, sagte Bürgermeister Hänle. „Dieses teilt unsere Auffassung“. „In mehreren Gesprächen mit dem Investor und dem Stadtplaner Roland Groß haben wir keinen städtebaulichen Konsens gefunden.“

Mehrere Räte zeigten in der knapp einstündigen Diskussion kaum Verständnis für die Argumentation der Verwaltung. So verwiesen die Räte Manfred Wonschak und Birgit Raudies auf andere mehrgeschossige Wohnbauten, unter anderem im Schönenbucher Weg. Claus Nägele erinnerte an die Wohnblöcke direkt an der Straße, die am Anfang der Buchauer Straße stehen. Hier sei zweistöckig gebaut worden „und als dritter Stock wurde eine zurückgesetzte Penthousewohnung draufgesetzt“. Unglücklich sei, dass das zu genehmigende Bauvorhaben am Ortsende stehe, „wie würden wir innerorts verfahren“, fragte er.

Um einen Konsens zu finden, in dem sich die Parteien nochmals zusammensetzen, schlug Stefan Jäckle eine Vertagung des Tagesordnungspunkts vor. Hänle wiederholte, dass bei den bisherigen Gesprächen keine Einigung erzielt wurde und fügte hinzu: „Außerdem müssen wir Fristen einhalten“.

Entscheidung beim Landratsamt

Mit Zustimmung des Gremiums fragte Hänle den Bauherrn, der in den Zuhörerreihen saß, ob er eine Vertagung akzeptieren würde. Die Antwort war ein klares „Nein“. Daraufhin wurde abgestimmt werden.

Bei neun Gegenstimmen votierten zwei Ratsmitglieder für die Ablehnung des Bauantrags und drei Räte enthielten sich. Bei einem neuen für eine Genehmigung des Bauvorhabens formulierten Beschlussantrag war es umgekehrt: Neun Räte stimmten für eine Genehmigung des Vorhabens, drei enthielten sich und zwei, darunter der Bürgermeisters, waren dagegen.

Die Gemeinde gebe den Beschlussbuchauszug mit Bauantrag und Stellungnahme der Gemeinde an das Kreisbauamt weiter, sagte Florian Hänle auf telefonische Nachfrage. Bei einem Vorhaben nach Paragraf 34 müsse am Ende das Landratsamt als Genehmigungsbehörde entscheiden.