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Betrug

Königs Weg endet erneut im Gefängnis

Laupheim / Lesedauer: 2 min

Landgericht Köln verurteilt den früheren Sportmanager wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft
Veröffentlicht:25.07.2014, 17:12

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Erlfried König aus Erlenmoos, ehemaliger Mäzen des FV Olympia Laupheim , muss erneut ins Gefängnis. Wegen Betrugs und versuchten Betrugs hat ihn das Landgericht Köln am Freitag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Im Verfahren gegen König, das nach fast sechs Monaten zu Ende ging, hatten vor der Kölner Strafkammer mehr als 150 Zeugen aus dem gesamten Bundesgebiet ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft war beim Prozessauftakt im Februar von 130 Straftaten ausgegangen, mit denen der frühere Sportmanager einen Gesamtschaden von 270 000 Euro verursacht haben sollte. Nur einen kleinen Teil der Taten hatte König gestanden und die Verantwortung für Schäden in Höhe von 25 000 Euro auf sich genommen.

Die Kammer sieht es jedoch nach der aufwändigen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich die Taten mehrheitlich wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt abgespielt haben. Die Richter verurteilten König, der sich heute Marc nennt, wegen Betrugs in 79 Fällen und versuchten Betrugs in 25 Fällen.

„Ihre Persönlichkeit ist wohl durch einige Besonderheiten gekennzeichnet“, fasste die Vorsitzende Richterin zusammen und spielte damit unter anderem darauf an, dass der Angeklagte sich vor Jahren bereits der Veruntreuung in Millionenhöhe schuldig gemacht hatte. Weil er seinen damaligen Arbeitgeber in Laupheim mittels fingierter Rechnungen um 3,6 Millionen Euro betrogen hatte, verurteilte das Landgericht Ravensburg König im August 2005 zu viereinhalb Jahren.

Um Erspartes gebracht

Nach der Haftentlassung verließ König seine schwäbische Heimat und unternahm einen Neuanfang in Köln, wurde dort jedoch erneut straffällig. Zwischen Juni 2010 und April 2013 bot er nach Überzeugung des Gerichts online und in regionalen Zeitungen Kreuzfahrten, Fußballtickets und andere Waren zum Kauf an, kassierte das Geld, lieferte indes nie etwas. Für seine Geschäfte verwendete er gefälschte Ausweispapiere sowie eine Vielzahl an Telefonnummern, Bankkonten und E-Mail-Adressen. „Mindestens, was die Kreuzfahrten angeht, haben die Geschädigten zum Teil regelrecht darauf gespart“, betonte die Richterin.

Sie ging auch auf die Aussage eines Mittäters ein, der den Angeklagten stark belastet hatte und die dieser versucht hatte in Zweifel zu ziehen. „Die Aussage war konstant und mit der sonstigen Beweislage übereinstimmend“, so die Einordnung der Kammer. Der Angeklagte hingegen hatte dem Gericht verschiedene Aussagen präsentiert.

Bei der Urteilsverkündung zeigte König sich gefasst. In den Tagen zuvor war er sehr emotional aufgetreten und hatte gesagt, dass ihm die Untersuchungshaft, in der er sich seit dem 7. Mai 2013 befindet, gesundheitlich und psychisch stark zusetze.

In seinem Plädoyer am Mittwoch hatte der Staatsanwalt fünf Jahre und elf Monate Haft gefordert. Königs Verteidiger bat um eine Bewährungsstrafe.