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Die „Große Kreisstadt“ kostet

Laupheim / Lesedauer: 3 min

Landkreis bleibt für Wohngeld und Ausländerwesen zuständig – gegen Bezahlung
Veröffentlicht:08.10.2015, 00:03

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Voraussichtlich noch im Oktober beschließt das Landeskabinett, Laupheim zum 1. Januar 2016 zur Großen Kreisstadt zu erheben. Damit wachsen der hiesigen Verwaltung die Aufgaben einer Ausländerbehörde und Wohngeldstelle zu. Für beides soll auf Wunsch der Stadt allerdings vorerst weiter der Landkreis zuständig bleiben. Ein Service, der künftig kostet – nach SZ-Informationen rund 200 000 Euro pro Jahr.

Im Rathaus mangelt es an Platz für zusätzliche Dienststellen und zunächst wohl auch an speziell geschultem Personal. Deshalb hat die Stadt das Landratsamt gebeten, wie bisher die Laupheimer Wohngeldanträge zu bearbeiten und als Ausländerbehörde für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Laupheim (VG) zu fungieren. Zu ihr gehören die Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen.

„Das können wir gerne machen“, sagte Landrat Heiko Schmid am Mittwoch im Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistags . Freilich nicht länger zum Nulltarif, sondern gegen vollständigen Kostenersatz. Die Kreisräte hatten keine Einwände.

Ausländerbehörde: Die Rückübertragung dieser Zuständigkeit von der Großen Kreisstadt Laupheim – als erfüllende Gemeinde der VG – an den Landkreis muss vom Innenministerium genehmigt werden. Die Stuttgarter haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Drei unterschriftsreife öffentlich-rechtliche Vereinbarungen regeln die Organisation und die Kostenerstattung, Laufzeit und Kündigungsfristen. Die ausländerrechtliche Zuständigkeit verbleibt bis mindestens Ende 2018 beim Landratsamt und verlängert sich danach jeweils um drei Jahre, wenn keiner der Vertragspartner eine Änderung anstrebt.

Diese Regelung wird die Stadt jährlich etwa 150 000 Euro kosten, wie die Schwäbische Zeitung erfuhr. Öffentlich hat Bürgermeister Rainer Kapellen diesen Betrag bisher nicht genannt. Eine Berechnungsgrundlage ist die Zahl der im Gebiet der VG Laupheim lebenden ausländischen Mitbürger im Verhältnis zu ihrer Gesamtzahl im Kreis. Der Anteil liegt derzeit bei 25 bis 30 Prozent (rund 3000 von insgesamt 11 100 Ausländern).

Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde leisten unter anderem Unterstützung bei Visaverfahren und klären EU- und Nicht-EU-Bürger über ihre Aufenthaltsrechte auf. Außerdem bearbeiten sie Gestattungen und Duldungen von Asylbewerbern und Flüchtlingen.

Wohngeldstelle: Auch diese Zuständigkeit will die künftige Große Kreisstadt Laupheim auf den Landkreis übertragen, eine entsprechende Vereinbarung ist vorbereitet. Sie läuft ebenfalls bis Ende 2018 und verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Bezahlung richtet sich nach der Zahl der Wohngeldanträge in Laupheim (aktuell rund 300 pro Jahr, das sind knapp 20 Prozent der Anträge im Kreis). Die Stadt kalkuliert mit Kosten von etwa 50 000 Euro.

Kreistag und Gemeinderat sollen den vorbereiteten Verträgen nächste Woche zustimmen. In der Ausschusssitzung am Mittwoch sagte Kreisrat Thomas Fettback (SPD), ehemaliger OB von Biberach, die Stadt Biberach habe gute Erfahrungen damit gemacht, Wohngeldstelle und Ausländerbehörde in eigener Regie zu betreiben: „Man ist dann näher an den Menschen dran“.

Eigenes Rechnungsprüfungsamt

Die Erhebung zur Großen Kreisstadt verpflichtet die Laupheimer ferner, ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Dafür werden in Städten vergleichbarer Größe jährliche Kosten von bis zu 100 000 Euro angesetzt. Ein finanzielles Trostpflaster immerhin: Für die Bewältigung der neuen Zuständigkeiten erhält die Große Kreisstadt aus dem kommunalen Finanzausgleich zusätzlich 3,53 Euro je Einwohner und Jahr. Das summiert sich auf etwa 74 000 Euro.

Unterm Strich steht für die neuen Aufgabenfelder mithin ein Kostenaufwand von 225 000 Euro.