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Raub

Zweimal Raub und ein Faustschlag

Biberach / Lesedauer: 3 min

Mehrere Angeklagte stehen wegen Delikten in Biberach und Riedlingen vor dem Landgericht
Veröffentlicht:21.02.2019, 19:38

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Es geht um zwei Raubdelikte in Biberach und eine körperliche Auseinandersetzung in Riedlingen: Zum Auftakt der Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg haben sich die angeklagten Asylbewerber nicht zur Sache geäußert, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Franz Bernhard, auf Anfrage.

Hauptsächlich geht es um einen Raub in der Nacht zum 24. August 2018 bei einem der Gymnasien in Biberach. Laut Anklage soll eine vierköpfige Gruppe von Asylbewerbern dort einen Passanten überfallen und eine Lautsprecherbox im Wert von 160 Euro geraubt haben. Drei der Beschuldigten sind wegen Raubs angeklagt. Einer soll bei diesem Überfall ein Klappmesser bedrohend eingesetzt haben. Ihm wird deswegen schwerer Raub vorgeworfen.

Aus Jugendeinrichtung getürmt

Einer der Beschuldigten war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Er war später in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht gewesen, ist aber vor Prozessbeginn aus dieser geflohen. Deshalb sei das Verfahren gegen ihn abgetrennt worden, sagte der Gerichtssprecher Bernhard. Die drei anderen stehen jetzt vor Gericht: Einer ist ein Heranwachsender, er war zur Tatzeit unter 21 Jahre alt. Die zwei anderen waren über 21, für sie gilt also in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Bereits einschlägig vorbelastet

Einer der Angeklagten ist erst am Dienstag in einer anderen Sache vom Amtsgericht Biberach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden; Bernhard bestätigte, dass es sich um dieselbe Person handelt. Der 1995 in Bagdad geborene Asylbewerber hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts bereits im Jahr 2017 in einem Biberacher Bekleidungsgeschäft eine Jacke gestohlen und anschließend den Kaufhausdetektiv mit einem Steinwurf bedroht. Zudem hat er in einer Buchauer Flüchtlingsunterkunft mehrere Personen beleidigt und bedroht.

Dieses Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Deshalb könne es im Fall eines Schuldspruchs vom Landgericht aktuell auch nicht berücksichtigt werden, sagte Bernhard. Dies sei aber auch noch nachträglich möglich. Dies kann das Strafmaß beeinflussen, denn einerseits kann sich die Strafe verschärfen, wenn jemand bereits früher einschlägiger Delikte schuldig gesprochen wurde; andererseits können mehrere Einzelverurteilungen zu Gesamtstrafen zusammengefasst werden.

Jetzt geht es in dem separaten Verfahren vor dem Landgericht um den erwähnten Raub der Lautsprecherbox, aber nicht nur: Einer der Angeklagten soll der Staatsanwaltschaft zufolge am 10. Juli 2018 in Riedlingen einer Person einen Faustschlag verpasst haben. Das Opfer sei ebenfalls ein Asylbewerber gewesen, sagte der Gerichtssprecher Bernhard. „Es war kein Zufallsopfer“, vielmehr sei eine Auseinandersetzung vorausgegangen. Außerdem ist ein weiteres Raubdelikt, begangen in einer Bahnunterführung in Biberach, ebenfalls in das jetzt gestartete Verfahren aufgenommen worden. Am Raub des Lautsprechers sollen alle Angeklagten beteiligt gewesen sein, an den anderen Taten nur einzelne von ihnen.

Insgesamt hat das Gericht für dieses Verfahren neun Verhandlungstermine angesetzt.