Grillplatz

Wo ich darf, was ich will

Biberach / Lesedauer: 2 min

Wo ich darf, was ich will
Veröffentlicht:04.06.2010, 15:00

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Das kühle Frühjahr hat sich verabschiedet. Mit den wärmeren Temperaturen wächst das Bedürfnis, sich im Freien zu vergnügen. Dabei darf das Grillen nicht fehlen. Allerdings darf nicht überall gegrillt werden. Die SZ hat eine Auswahl von Grillplätzen in der Region zusammengestellt.

Von unserem Redakteur Axel Grehl

Der Wunsch zu grillen beginnt mit der Frage: Wo darf man eigentlich grillen? Die Antwort darauf gibt das Landeswaldgesetz im Paragraf 41. Darin heißt es „Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald eine Anlage, mit der die Einrichtung oder der Betrieb einer Feuerstätte verbunden ist, errichtet, bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.“ Somit bleiben den Grillfreunden eigentlich nur dafür von öffentlicher Hand ausgewiesene Plätze.

Davon befinden sich im näheren Umkreis von Biberach offiziell fünf Grillgelegenheiten. Der Grillplatz „Hoh Haus“ bei Winterreute und der der Grillplatz beim Hochseilgarten im Burrenwald befinden sich unter städtischer Forstaufsicht. Dazu benennt das Kreisforstamt noch die Grillplätze an der Rehhütte im Staatswald bei Rindenmoos, den Grillplatz im Holzweiher bei Füramoos und den Platz am Neuweiher bei Hattenburg.

Florian Hofmann , stellvertretender Kommandant der Biberacher Feuerwehr, nennt noch eine sechste Grillstelle: den Platz auf der Rißinsel im Bereich Haberhäuslestraße. Von Seiten der Stadt wurde dieser Platz aber nicht genannt. Im Gespräch mit der SZ gibt Hofmann zudem Tipps, wie man beim Grillen mit dem Thema Feuer umgehen soll (siehe Interview).

Fünf offizielle Grillplätze erscheinen nicht gerade viel. Der Grund dafür ist nicht gerade rühmlich. „Es gab früher mehr öffentliche Grillstellen, aber das wurde bewusst reduziert. Zum einen, weil die Besucher der Grillstellen viel Unruhe in den Wald brachten und zum anderen, weil es ein echtes Müllproblem gab“, erklärt der Leiter des Kreisforstamtes, Albrecht Moser. Diejenigen, welche die Grillstellen nutzten, hätten zu wenig Disziplin beim Grillen bewiesen. Somit sei das Reduzieren auf wenige Grillplätze in der Region ein logischer Schritt gewesen.

Früher habe es in Mettenberg noch einen öffentlichen Grillplatz gegeben. Dessen Nutzung obliegt aber mittlerweile dem örtlichen Sportverein, der SG Mettenberg. Das bestätigt Winfried Kohler von der SG. Man habe früher mit Müll und Vandalismus zu kämpfen gehabt. Deshalb müsse die Nutzung beim Verein angefragt werden.

Eine Broschüre der Stadt Biberach mit Wanderwegen in und um Biberach zeigt Ihnen den Weg zur nächsten Grillstelle und zu schönen Ausflugszielen. Sie finden diese im Internet unter http:// www.biberach-riss.de/media/custom/451_1877_1.PDF .