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Werbeaktion der rechtsgerichteten Zeitung „Junge Freiheit“ hat Konsequenzen

Biberach / Lesedauer: 2 min

Unbekannte werben mit unzulässigen Methoden für die rechtsgerichtete Wochenzeitung „Junge Freiheit“
Veröffentlicht:10.09.2018, 19:12

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In der Biberacher Innenstadt sind am frühen Sonntagabend Werbeflugblätter für die rechtsgerichtete Wochenzeitung „Junge Freiheit“ hinter die Scheibenwischer vieler parkender Autos gesteckt worden. Dies hat ein Bürger am Montag der Stadtverwaltung gemeldet. Diese sieht darin einen Verstoß gegen die sogenannte Sondernutzungssatzung, die unter anderem auch das Thema Werbung in der Stadt regelt.

Werbeflyer in der Innenstadt verteilt

Er habe durch Zufall am Sonntag gegen 17.30 Uhr beobachtet, dass im großen Stil Werbeflugblätter für die „Junge Freiheit“ an parkenden Fahrzeugen angebracht worden seien, sagte der Bürger auf Nachfrage der SZ . Wer die Flugblätter verteilt habe, habe er nicht gesehen. Betroffen sei der Innenstadtbereich gewesen, von der Stadthalle (Tiefgarage/Parkdeck) über den Marktplatz samt Nebenstraßen, Tiefgarage Viehmarktplatz, Kirchplatz, Bürgerturmstraße, Ulmer-Tor-Straße, Alter Postplatz bis zum Bismarckring/Zeppelinring. Er habe daraufhin „einen längeren Spaziergang“ unternommen und die meisten Flugblätter wieder eingesammelt und entsorgt, so der Bürger.

Stadt nimmt Kontakt mit Verlag auf

Die Stadt, der der Mann den Vorfall meldete, kam am Montag zu dem Schluss, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen Punkt 5.6 der Richtlinie zur Sondernutzungssatzung handelt. Demnach ist das Anbringen von Werbeschriften und Werbezetteln an Fahrzeugen nicht erlaubt.

„Wir nehmen mit dem Verlag Kontakt auf und weisen diesen auf die unerlaubte Sondernutzung hin“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. Des Weiteren habe man den Vollzugsdienst und die Polizei vom geschilderten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. „Wird der Verursacher ermittelt, dann droht ihm ein Bußgeld“, so eine Sprecherin der Stadt auf Nachfrage der SZ.