Vergewaltigungsvorwurf

Vergewaltigung oder nicht?

Biberach / Lesedauer: 1 min

Prozess gegen zwei Männer aus Biberach und Laupheim vor dem Landgericht könnte bis Januar dauern
Veröffentlicht:04.10.2018, 17:19

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Im Prozess um den Vergewaltigungsvorwurf gegen zwei Angeklagte aus Biberach und Laupheim (SZ berichtete) ist eine weitere Verlängerung nicht ausgeschlossen. Am Donnerstag war von einem voraussichtlichen Ende erst im Januar 2019 die Rede.

Nachdem ein Haftprüfungstermin abgelehnt und dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht angekündigt wurde, ein weiterer Haftprüfungstermin von der Kammer ebenfalls abgelehnt wurde und parallel über einen Befangenheitsantrag entschieden werden muss, scheint sich das Verfahren nun in die Länge zu ziehen. In der vergangenen Woche hatten alle drei Verteidiger die unverzügliche Haftentlassung ihrer Mandanten gefordert. Dem kam das Gericht nicht nach und kündigte eine Entscheidung für den Donnerstag an. Nun wurden die Anträge abgelehnt.

Begründet worden waren die Entlassungsanträge mit fehlenden objektiven Beweisen und der Unglaubwürdigkeit der beiden Hauptbelastungszeugen („eklatante Widersprüche in deren Aussagen“). Ein Anwalt sprach gar von „Lügengeschichten der Zeugen“. Kritik gibt es auch daran, die beiden Angeklagten in Fußfesseln und Handschließen vorzuführen und teilweise während der Verhandlung in diesem Zustand zu belassen.

Am Freitag, soll das Verfahren ab 9 Uhr trotz all dieser Turbulenzen fortgesetzt werden.