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Vereine können weiter Unterstützung beantragen

Biberach / Lesedauer: 1 min

Vereine können weiter Unterstützung beantragen
Veröffentlicht:02.11.2020, 19:22

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Der nächste Lockdown für den Sport ist da und wann die Beschränkungen tatsächlich wieder gelockert werden, ist nicht absehbar. Damit fehlen den Sportvereinen auch in den kommenden Monaten wichtige Einnahmen, um den Sportbetrieb durch die Corona-Krise zu bekommen. Deshalb weisen der Württembergische Landessportbund (WLSB) und der Sportkreis Biberach nochmals auf die Möglichkeit hin, noch bis 30. November finanzielle Unterstützung aus der „Soforthilfe Sport“ des Landes Baden-Württemberg zu beantragen.

Die Hilfe in Höhe von 15 Euro je Vereinsmitglied wird gewährt, wenn ein Verein durch finanzielle Schäden in der Corona-Krise bereits einen Liquiditätsengpass hat oder sich dieser bis Jahresende abzeichnet, heißt es in der Mitteilung. Zweckgebundene Rücklagen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

„Allen Sportvereinen in der Region empfehle ich, ihre finanzielle Situation bis zum Jahresende zu durchleuchten und bis zum 30. November die ,Soforthilfe Sport‘ zu beantragen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Denn nach jetzigem Stand läuft dieses Hilfsprogramm für den Sport ab Dezember aus“, erklärt Elisabeth Strobel, Präsidentin des Sportkreises Biberach. Zudem könnten Sportvereine, die bereits Soforthilfe-Mittel erhalten haben, einen Folgeantrag stellen, wenn der finanzielle Engpass noch immer besteht, ergänzt Elisabeth Strobel.