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Rechtssprechung

Neue Schöffen für Biberacher Amtsgericht gesucht

Biberach / Lesedauer: 4 min

Rainer Etzinger ist Schöffe am Amtsgericht Biberach - Jetzt werden neue Schöffen gewählt
Veröffentlicht:20.03.2018, 14:35

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In Baden-Württemberg werden in diesem Jahr rund 7000 Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 neu gewählt. Auch in Biberach werden Ehrenamtliche gesucht, die als Vertreter des Volks an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen. Rainer Etzinger ist bereits seit 2014 Schöffe am hiesigen Amtsgericht und sieht seine Zeit als ehrenamtlicher Richter als Bereicherung.

Drogendelikte, Gewaltverbrechen, Körperverletzung: Der Biberacher Rainer Etzinger hat als Schöffe schon viel erlebt. „Mein schlimmster Fall war erst vor kurzem“, sagt der 71-Jährige. „Ein Mann hatte pornografische Materialien auf seinem Computer gespeichert und war sich vor Gericht keiner Schuld bewusst. Das ist mir persönlich sehr nah gegangen.“ Solche Prozesse seien aber eher die Ausnahme.

Bis zu zehn Verhandlungen im Jahr

Zum Schöffenamt kam Etzinger, der als CDU-Mitglied auch im Biberacher Gemeinderat sitzt, durch Zufall. „In der Fraktion wurde herumgefragt, wer sich für das Amt begeistern kann und da habe ich mich spontan gemeldet“, sagt er. Jeder, der Schöffe werden möchte, muss sich als erstes im entsprechenden Rathaus um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Auch Rainer Etzinger hat sich so auf das Ehrenamt beworben. „Jede Kommune stellt Listen mit geeigneten Bewerben zusammen“, sagt er. Diese sollte mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie Schöffen benötigt werden. Gewählt werden die Schöffen schließlich von einem neunköpfigen Wahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht.

Insgesamt zehn Schöffen und fünf Ersatzschöffen gibt es beim Amtsgericht Biberach. Immer zwei sind gemeinsam im Einsatz, Rainer Etzinger nimmt im Schnitt an acht bis zehn Verhandlungen jährlich teil. „Schon Anfang des Jahres bekomme ich eine Liste mit den Terminen“, erzählt Etzinger. Die schaue er sich an und gibt Bescheid, wenn er an bestimmten Terminen schon sicher nicht kann. Ansonsten ist Anwesenheit Pflicht: „Wenn ich nicht komme, ohne mich abzumelden, ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft.“

Vor jeder Verhandlung erhält Rainer Etzinger eine Ladung, in der steht, um was es geht und wer der Beschuldigte ist. „Die Anklageschrift bekomme ich erst unmittelbar vor dem Prozess zu lesen.“ Die beiden anwesenden Schöffen dürfen immer wieder Fragen zum Sachverhalt stellen, am Schluss besprechen sie gemeinsam mit dem Vorsitzenden Richter das Strafmaß. „Der Richter gibt uns vor, in welchem Rahmen sich das Strafmaß rein rechtlich bewegen kann“, sagt Etzinger. Anschließend folgen teils emotionale Debatten. „Wir schauen uns auch immer an, wie das soziale Umfeld des Angeklagten aussieht und überlegen, wie er sich voraussichtlich entwickeln wird.“ Bei der Entscheidung haben die beiden Schöffen und der Richter je eine Stimme – die Mehrheit zählt.

Empathie ist wichtig

Für die Arbeit als Schöffe ist ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und an Empathie wichtig. „Auch Lebenserfahrung und Menschenkenntnis helfen einem weiter“, sagt Etzinger. „Schließlich muss man sich in kurzer Zeit ein umfassendes Bild von einem Menschen machen.“ Rainer Etzingers Zeit als Schöffe endet im Dezember dieses Jahres. Für ihn waren es vier spannende Jahre, in denen er einen Einblick in einen für ihn bis dato verborgenen Bereich bekommen hat.

So wird man Schöffe:

- In Biberach können sich Interessierte noch bis Freitag, 23. März, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Bewerbungsformulare gibt es im Rathaus Biberach bei der Wahlstelle (Zimmer 106). Die baden-württembergischen Kommunen stellen dann bis 22. Juni 2018 ihre Vorschlagslisten auf und reichen diese bei den Amtsgerichten ein. Bis 28. September erfolgt die Wahl der neuen Schöffen.

- Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Biberach wohnen und zu Beginn des Amtsantritts mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, ist von der Wahl ausgeschlossen. Juristische Vorkenntnisse sind keine nötig.