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Hauptausschuss

Feuerwehr bekommt volle Unterstützung

Biberach / Lesedauer: 3 min

Räte stimmen neuer Feuerwehrsatzung zu – Mieten im Feuerwehrhaus werden gesenkt
Veröffentlicht:17.04.2018, 18:37

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Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich am Montagabend mit der neuen Feuerwehrsatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Biberach befasst. Es gibt einige Neuerungen, denen das Gremium einstimmig zugestimmt hat. Am Ende entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 23. April.

Außerdem hat der Hauptausschuss einstimmig entschieden, die Mieten für die Feuerwehrwohnungen neben dem neuen Feuerwehrhaus um ein Drittel zu senken.

„Von den Mietwohnungen beim neuen Feuerwehrhaus bin ich überzeugt“, sagt Oberbürgermeister Norbert Zeidler . „Das ist eine gute Sache, die sich in Biberach schon vor 40 Jahren etabliert hat, deshalb haben wir das auch so beibehalten.“ Dass aktive Feuerwehrleute beim Alarm direkt vor Ort sind, habe bestimmt schon einige Leben gerettet, ist sich Zeidler sicher. Deshalb sei für ihn die Mietpreissenkung selbstverständlich. Das sehen auch die anwesenden Stadträte so.

Im Wohnhaus neben dem neuen Feuerwehrhaus entstehen derzeit neun Wohnungen. Die Miete werde laut Stadtverwaltung je nach Wohnungsgröße nach Mietspiegel voraussichtlich zwischen 7,40 und 8 Euro pro Quadratmeter liegen. Die Jahresmiete der neun Wohnungen beträgt rund 73 400 Euro, mit Mietreduzierung liegt die Jahresmiete dann bei rund 49 000 Euro. Für Monika Holl (SPD) ist die Senkung der Miete eine Würdigung des Ehrenamts: „Es ist ein Dankeschön an die, die sich so für uns einsetzen. Außerdem sind sie bei einer Alarmierung schnell vor Ort.“

Die Familien, die jetzt bereits über dem Feuerwehrhaus wohnen, haben ein Anrecht, auch künftig in den neuen Wohnungen zu leben. „Wer da wohnen darf, wird im Sozialgefüge der Feuerwehr geregelt, dafür gibt es den Feuerwehrausschuss, der Empfehlungen ausspricht“, sagt Florian Retsch, hauptamtlicher Feuerwehrkommandant. „Da kommt es dann auch auf die Länge der Mitgliedschaft an, die familiären Gegebenheiten und die fachliche Ausbildung.“ Bisher habe es da keine Probleme gegeben: „Das wird untereinander geregelt.“

Neue Satzung regelt Eintrittsalter

Den neuen Satzungsentwurf hat die Freiwillige Feuerwehr Biberach mit allen vier Abteilungsausschüssen – der Jugendfeuerwehr, dem Spielmannszug, der Altersmannschaft und dem Feuerwehrausschuss – beraten und schließlich dem Gemeinderat vorgelegt. Nötig ist die neue Feuerwehrsatzung aufgrund des neuen Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg, jede Gemeinde kann in ihrer Feuerwehrsatzung individuelle Regelungen treffen. Die wichtigsten Veränderungen in Biberach sind zum Beispiel das Eintrittsalter bei der Jugendfeuerwehr. Das wird vom zwölften Lebensjahr auf das elfte Lebensjahr gesenkt. „Wir haben das an den Spielmannszug angepasst“, sagt Florian Retsch . Auch bei den Alterskameraden soll es eine Neuerung geben. Ab dem 65. Lebensjahr können sie laut Landesgesetz keinen aktiven Dienst mehr leisten. „Weil aber mit 65 Jahren noch nicht Schluss ist, können wir die Kameraden in anderen Bereichen einsetzen“, so der Kommandant. So zum Beispiel bei Brandsicherheitswachen, Werkstattdiensten und Diensten in der Einsatzzentrale. „Die CDU begrüßt die Ausweitung der Altersgrenzen“, sagt Petra Romer-Aschenbrenner. Für Peter Schmid (Grüne) ist die Jugendarbeit besonders wichtig: „Wir brauchen den Nachwuchs, vor allem bei der Feuerwehr.“