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Einkommensgrenze

Einkommensgrenzen für den Stadtpass steigen

Biberach / Lesedauer: 2 min

Der Biberacher Stadtpass kann von Geringverdienern und Ehrenamtlichen beantragt werden
Veröffentlicht:27.01.2021, 11:33

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Der Biberacher Gemeinderat hatte sich 2019 dafür ausgesprochen, in regelmäßigen Abständen eine dynamische Anpassung der Einkommensgrenzen beim Stadtpass für Geringverdiener vorzunehmen. Daher gelten seit Anfang Januar höhere Einkommensgrenzen für den Erhalt des Stadtpasses.

Der Stadtpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen, zahlreiche Angebote des kulturellen und sozialen Lebens vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Beantragt werden kann er von allen Bürgern, die unterhalb der vorgesehenen Einkommensgrenzen liegen. Diese Grenzen wurden nun erhöht. Alleinstehende können bis zu einem jährlichen Einkommen von 17 000 Euro (bisher 16 000 Euro) einen Stadtpass beantragen, für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 28 000 Euro (bisher 26 500 Euro). Auch für verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Mitbürgerinnen und Mitbürger wurden die Grenzwerte erhöht und zwar auf 23 000 Euro (ohne Kinder) beziehungsweise 39 000 Euro (mit Kindern). Vor der Anhebung lagen die Einkommensgrenzen bei 22 000 Euro (ohne Kinder) und 37 000 Euro (mit Kindern). Zudem kann der Stadtpass auch weiterhin von ehrenamtlich engagierten Menschen beantragt werden, die mindestens 100 Einsatzstunden pro Jahr leisten. Der Erhalt einer ehrenamtlichen Entschädigung, Grenze ist die Übungsleiterpauschale von derzeit 3000 Euro (bisher 2400 Euro) jährlich ist kein Ausschlussgrund. Auch Bundesfreiwilligendienstleistende sowie junge Menschen, die ein FSJ oder FÖJ absolvieren, sind antragsberechtigt. Damit der Stadtpass ausgestellt werden kann, ist ein ausgefüllter Antrag erforderlich. Die Anträge sind sowohl beim Bürgeramt als auch auf der städtischen Internetseite erhältlich. Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen direkt beim Bürgeramt eingereicht werden, um einen Stadtpass zu erhalten. Der Stadtpass ist ein Jahr gültig. Danach kann erneut ein Antrag gestellt werden. Aktuell muss zwingend ein Termin mit dem Bürgeramt vereinbart werden. Möglich ist dies online unter https://termin.biberach-riss.de .