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Borkenkäfer

Borkenkäfer macht Waldbesitzern in der Region zu schaffen

Biberach / Lesedauer: 2 min

Kreisforstamt fordert auf: Holz muss bis zum 8. Juli unschädlich gemacht werden
Veröffentlicht:13.06.2019, 15:12

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Zum Schutz des Waldes und des Eigentums aller Waldbesitzer hat das Kreisforstamt einen forstaufsichtlichen Hinweis nach Paragraf 68 Landeswaldgesetz für den Landkreis Biberach veröffentlicht. Demnach muss bis zum 8. Juli das vom Borkenkäfer befallene Holz aus dem aktuellen Schwärmflug unschädlich gemacht sein.

Das Borkenkäfer-Monitoring des Kreisforstamtes ergab eine temperatur- und witterungsbedingt erste, gering ausfallende Schwärmaktivität der Buchdrucker um den 20. April und einen starken Schwärmflug um den 24. Mai. Erste frisch befallene Fichten sind jetzt zu finden.

Man erkennt sie an braunem Bohrmehl, das aus den Einbohrlöchern am Stamm kommt und sich im Bereich des Stammfußes sammelt, sowie Harztropfen auf der Rinde. Alle Fichtenbestände ab einem Alter von 30 Jahren müssen den Sommer über mindestens alle zwei Wochen auf frischen Befall kontrolliert werden.

Um eine Massenvermehrung zu verhindern, müssen befallene Bäume, auch wenn die Krone noch grün ist, sofort aufgearbeitet werden. Das Holz kann dann, damit keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, entweder aus dem Wald gefahren werden (Trockenlager mindestens 500 Meter von Fichtenbeständen entfernt), mit Insektiziden behandelt, gehackt oder entrindet werden.

Zwei Informationstermine

Das Forstamt bietet zwei Informationstermine rund um das Thema Borkenkäfer für Waldbesitzer an. Die erste Informationsveranstaltung findet am Freitag, 28. Juni, von 16 bis 18 Uhr bei Riedlingen im Zusammenarbeit mit der VHS statt. Treffpunkt ist der Parkplatz Österberg (von Riedlingen Richtung Pflummern fahren, bei der Abzweigung nach Grüningen an der gegenüberliegenden Seite befindet sich der Parkplatz Österberg).

Die zweite Informationsveranstaltung ist ebenfalls am 28. Juni, aber von 18 bis 20 Uhr für den östlichen Landkreis bei Erolzheim. Treffpunkt ist der Parkplatz beim Kloster Bonlanden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweise für die Waldbesitzer: Frisches Käferholz mit einem Mittendurchmesser von 25 Zentimeter mit Rinde und stärker soll möglichst als Langholz ausgehalten werden. Die maximale Länge ist wegen dem Transport 19 Meter mit 30 Zentimeter Übermaß. Länge und Durchmesser müssen angeschrieben werden.

Schwächeres Käferholz als Kurzholz aushalten. Längen vier Meter und fünf Meter mit jeweils zehn bis 20 Zentimeter Übermaß. Der Zopf (Durchmesser am dünnen Ende) muss mindestens 16 Zentimeter mit Rinde sein. Bei Mengen über 50 Festmeter getrennt nach vier und fünf Meter poltern. Altes Käferholz, an dem schon die Rinde abfällt, kann nur noch als D-Holz verkauft werden. Das Forstamt kann ab einer Mindestmenge von zehn Festmetern das Holz verkaufen.