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Bürgerentscheid

Bürgerentscheid: Auch Briefwahl ist möglich

Biberach / Lesedauer: 2 min

Stadtverwaltung verschickt in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigungen
Veröffentlicht:22.05.2018, 18:21

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Noch gut 30 Tage sind es bis zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Pestalozzihauses. Im Biberacher Rathaus laufen die organisatorischen Vorbereitungen für die Abstimmung am 24. Juni. In den nächsten Tagen erhalten die stimmberechtigten Biberacher Bürger ihre Wahlbenachrichtigung.

„Das ganze Prozedere ist dem einer Landtagswahl ziemlich ähnlich“, sagt Andrea Appel , Pressesprecherin der Stadt Biberach. Das bedeutet, dass auch eine Abstimmung per Briefwahl möglich ist für all diejenigen, die am 24. Juni nicht persönlich in ihr Wahllokal kommen können oder wollen. Sobald ein Bürger seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann er damit Briefwahlunterlagen anfordern (das geht auch online). Oder er kommt mit seiner Wahlbenachrichtigung direkt ins Biberacher Rathaus und gibt dort seine Stimme ab. „Eine entsprechende Urne steht schon bereit“, sagt Andrea Appel.

Auch hinter den Kulissen laufen bei der Stadtverwaltung die Vorbereitungen für den ersten Bürgerentscheid in Biberach seit 1982. Damals ging es um den Ausbau des Flugplatzes. „Die Teams für die einzelnen Wahllokale sind bereits eingeteilt“, so Andrea Appel. An der einen oder anderen Stelle könne die Stadt aber noch ehrenamtliche Wahlhelfer gebrauchen. Das Auszählen der Stimmen am Abend des 24. Juni werde aller Voraussicht nach reibungslos verlaufen. „Es ist ja jeweils nur eine Stimme zu vergeben, weswegen das Ermitteln des Ergebnisses problemlos verlaufen sollte.

Die Frage, über die die rund 25 000 stimmberechtigten Biberacher abstimmen sollen, lautet: „Sind Sie dafür, dass das Pestalozzihaus in der Wielandstraße 27 mit Saal in Biberach erhalten bleibt und saniert wird.“ Entschieden ist die Frage in dem Sinne, wie sie von der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wird. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten umfassen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.