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Versuchter Mord in Bad Schussenried: Opfer außer Lebensgefahr

Bad Schussenried / Lesedauer: 2 min

Opfer eines versuchten Mordes in Bad Schussenried ist außer Lebensgefahr
Veröffentlicht:05.07.2018, 21:32

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Die Ermittlungen zu einem versuchten Mord am Montagabend in Bad Schussenried stehen noch weit am Anfang. „Gerade weil wir noch wenig wissen, wollen wir zu Einzelheiten im Moment noch gar nichts sagen“, antwortete die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Ravensburg, Christine Weiss , auf eine Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Der Gesundheitszustand der 38-jährigen Frau, die durch den Angriff in ihrer Wohnung mehrere Stichverletzungen erlitt, ist unverändert; zumindest lägen der Anklagebehörde keine neuen Erkenntnisse vor. Demnach ist das Opfer schwer verletzt, aber außer Lebensgefahr.

„Aus ermittlungstaktischen Gründen“, so Weiss, wollen die Anklagebehörde und die Polizei nicht bekannt geben, ob die bisherigen Erkenntnisse allein auf Aussagen des Opfers beruhen oder durch Aussagen weiterer Zeugen bestätigt sind.

Wie berichtet, gehen die Ermittler davon aus, dass die Frau am Montagabend in ihrer Wohnung Besuch von einem 39-jährigen Bekannten hatte. Es soll zu einem Streit gekommen sein, in dessen Verlauf der Mann mit einer Stichwaffe auf seine Gastgeberin eingestochen haben soll. Die Frau soll sich gewehrt und den Angreifer mit Bierflaschen auf den Kopf geschlagen haben.

Der leicht verletzte und zunächst flüchtige Tatverdächtige kehrte später in die Wohnung der Frau zurück. Er wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts gegen den 39-Jährigen wurde wegen versuchten Mordes erlassen.

Wunden weisen auf Waffenart hin

Die Ermittler forschen weiter nach der Ursache und dem Verlauf des Streits, der in der Wohnung in Bad Schussenried ausgetragen worden sein soll. Ein weiterer wesentlicher Ansatzpunkt für die Ermittler ist das Tatwerkzeug. Da es sich hierbei um Täterwissen handelt, könnte eine allzu frühe Preisgabe von Informationen die weiteren Ermittlungen und die spätere Beweisführung erheblich erschweren.

Deshalb geben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Auskunft, von welcher Art von Stichwerkzeug sie ausgehen oder ob die Stichwaffe inzwischen gar gefunden wurde. Allgemein bestätigte die Erste Staatsanwältin Christine Weiss jedoch, dass in derartigen Fällen Mediziner wichtige Hinweise liefern können. „Häufig kann anhand der Wunden festgestellt werden, ob sie von einem Küchenmesser, einem Essbesteck oder einem Schraubenzieher herrühren.“