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Streit um einen zugewucherten Weg geht bis vor den Verwaltungsgerichtshof

Bad Schussenried / Lesedauer: 3 min

Streit um den Enzishofweg: Stadt Schussenried mit Beschwerde vor Gericht erfolgreich
Veröffentlicht:13.11.2018, 16:33

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Der alte Enzishofweg in Bad Schussenried beschäftigt die Gerichte bis hinauf zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Die Stadt Bad Schussenried und die Oberschwaben Solar GmbH streiten um den zugewucherten Weg, der auf dem Areal des Unternehmens verläuft. Im Frühjahr 2017 hatte die Stadt angeordnet, dass das Unternehmen es dulden muss, dass der Weg instandgesetzt und genutzt wird – und zwar sofort. Dagegen wehrte sich das Unternehmen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof erreichte die Stadt nun einen Etappenerfolg, doch letztendlich entschieden ist die Sache damit nicht.

Im Kern des Rechtsstreits geht es um die Frage, ob der Enzishofweg historisch betrachtet ein öffentlicher Weg ist oder nicht. Die Stadt sagt ja und will ihn für die Öffentlichkeit, für Radfahrer, Fußgänger, Land- und Forstwirtschaftsverkehr wieder nutzbar machen. Das Problem: Der Weg verläuft auf Privatgelände der Firma Oberschwaben Solar. Lange wurde der Weg nicht genutzt, weil auf dem Firmenareal weiter nördlich ein Zufahrtsweg verläuft, der ebenfalls zum Wald und nach Kürnbach führt. Doch Oberschwaben Solar sperrte diesen Zufahrtsweg (die SZ berichtete). Deshalb wurde die Stadt in Sachen Enzishofweg aktiv. An die Oberschwaben Solar GmbH hat sie vor eineinhalb Jahren eine sogenannte Ordnungsverfügung geschickt. Der Inhalt: Oberschwaben Solar muss Baumaßnahmen, um den Enzishofweg wiederherzustellen, und die beschränkte Nutzung des Wegs dulden.

Stadt droht mit Zwangsgeld

Das Unternehmen legte erfolglos Widerspruch beim Landratsamt ein. Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen reichte Oberschwaben Solar Klage ein. Zusätzlich strengte die Firma ein Eilverfahren an. Denn um zu verhindern, dass erst in ein paar Jahren, nachdem der Klageweg ausgeschöpft ist, mit der Sanierung Enzishofwegs begonnen werden kann (Juristen sprechen von der aufschiebenden Wirkung der Klage), hatte die Stadt den Sofortvollzug der Ordnungsverfügung angeordnet. Und dem Unternehmen mit 5000 Euro Zwangsgeld gedroht, sollte es sich verweigern.

Im Eilverfahren hatte Oberschwaben Solar Erfolg. Der Sofortvollzug war somit vom Tisch. Doch die Stadt legte Beschwerde beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof ein und bekam recht. Der Verwaltungsgerichtshof habe es nach oberflächlicher Prüfung als überwiegend wahrscheinlich angesehen, dass es sich um einen historisch öffentlichen Weg handelt, erläuterte der stellvertretende Pressesprecher des VHG Mannheim der SZ. Und es sei dringlich, dass der Weg auch benutzt werden könne. Im schriftlichen Beschluss des Gerichts heißt es: Um dem „besonderen örtlichen Verkehrsbedürfnis“ Rechnung zu tragen und „erhebliche Gefahren insbesondere für Fußgänger und Radfahrer“ auf den Umfahrungsstrecken zu vermeiden, sei die Instandsetzung des Enzishofwegs im öffentlichen Interesse „dringend geboten“ und dulde keinen Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache.

Die Stadt könnte nach der VGH-Entscheidung nun mit der Baumaßnahme beginnen und danach könnte der Weg wieder genutzt werden. Vorläufig, bis das Hauptsacheverfahren entschieden sei, müsse das Unternehmen Instandsetzung und Nutzung zulassen, so der VHG-Sprecher. Bis dahin könne es möglicherweise Jahre dauern.

„Wir warten noch ab, dass unser Rechtsanwalt aus dem Urlaub zurückkommt, und werden dann in Ruhe unser Vorgehen mit ihm abstimmen und dann umgehend agieren“, sagte Bürgermeister Achim Deinet der SZ. Oberschwaben Solar war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.