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Ausgleichsmaßnahme

Der Natur geben, ohne den Bauern zu nehmen

Bad Buchau / Lesedauer: 4 min

Fachtagung in Bad Buchau beschäftigt sich mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich
Veröffentlicht:07.12.2018, 19:32

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Wer der Natur etwas nimmt, muss ihr auch etwas zurückgeben: Das ist das Prinzip der Ökokonto-Verordnung, die auch für Kommunen bindend ist. Wer etwa wie die Stadt Bad Buchau neue Gewerbeflächen ausweist, muss diesen Eingriff in die Natur durch Ausgleichsmaßnahmen kompensieren. Doch das ist nicht immer einfach. „Ausgleichsmaßnahmen im Fokus“ war nun der Titel einer Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum, die in Bad Buchau stattgefunden hat. SZ-Redakteurin Annette Grüninger hat Dr. Gabriele Reiser, Präsidentin für die Abteilung Ländlicher Raum am Regierungspräsidium Tübingen , dazu befragt.

SZ : Frau Dr. Reiser, um was ging es bei der Tagung?

Reiser: Bei der Fachtagung ging es um den naturschutzrechtlichen Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, der aufgrund von Baumaßnahmen erforderlich wird. Im Mittelpunkt stand dabei die Diskussion, ob der Ausgleich über sogenannte Produktionsintegrierte Maßnahmen (PIK) einen Beitrag leisten kann zu mehr Flexibilität und Akzeptanz.

Was wurde diskutiert?

Die Tagung bot ein Forum zum interdisziplinären Austausch zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, zwischen Verwaltung und Planungsbüros, zwischen Wissenschaft und praktischer Umsetzung. Dazu waren Experten eingeladen aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen, die die Thematik aus rechtlicher Sicht beleuchteten, Möglichkeiten der Umsetzung aufzeigten und noch offene Fragen (hinsichtlich Umsetzung, rechtlicher Absicherung und Überwachung der Umsetzung) ansprachen.

Und was sind solche Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen?

PIKs sind naturschutzfachlich geeignete Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen, durch die die Flächen ökologisch aufgewertet werden, ohne dass dabei die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben werden muss.

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?

Beispiele für PIKs sind die Entwicklung von Grünland hin zu artenreichem extensiven Grünland, die Schaffung von Brutplätzen für Offenlandbrutvögel in Ackerflächen, zum Beispiel Lerchenfenster, Nahrungsflächen für Insekten über Blühstreifen oder Vernetzung von Biotopen.

Warum wurde Bad Buchau als Tagungsort gewählt?

Die Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum im Regierungsbezirk Tübingen, die Ausrichter der Tagung war, hat ihren Sitz in Bad Waldsee. Ihre jährlich stattfindende Fachtagung findet an wechselnden Standorten statt. Dabei wird darauf geachtet, dass der Tagungsort vornehmlich im Ländlichen Raum liegt in einer relativ zentralen Lage, damit er für alle Interessierten gut erreichbar ist. Die Situation der Stadt Bad Buchau bezüglich ihrer eigenen Entwicklungsplanung war kein Kriterium bei der Wahl des diesjährigen Tagungsortes.

Wie war die Stimmung auf der Tagung?

Rund 90 Interessierte aus Kommunen, verschiedenen Fachämtern der Landratsämter, von Verbänden und Hochschulen waren nach Bad Buchau gekommen. Unterschiedliche Fachsparten waren vertreten, darunter Naturschutz, Landwirtschaft, Straßenbau, Flurneuordnung, Planung und Landschaftsplanung. Die angeregte Diskussion zeigte, dass die Thematik „naturschutzrechtlicher Ausgleich“ viele Fachsparten berührt. Die zunehmende Flächenkonkurrenz auch im Ländlichen Raum stellt eine immer größere Herausforderung dar.

Flächenverbrauch ist ja auch ein Problem für die Landwirtschaft – können auch Landwirte von solchen PIKs profitieren?

Kompensationsmaßnahmen gehen letztendlich zu Lasten der Landwirtschaft, da sie überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden. Nicht selten haben sie die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zur Folge. Die Vorteile der PIKs für die landwirtschaftlichen Betriebe liegen darin, dass sie in die landwirtschaftliche Nutzung integriert und flexibel gehandhabt werden können. Die Wertschöpfung verbleibt beim Bewirtschafter.

Bad Buchau ist in einer besonderen Situation: Die Stadt ist von einem der größten Naturschutzgebiete Baden-Württembergs umgeben – doch für Kompensationsmaßnahmen steht ihr nur eine kleine Fläche zur Verfügung. Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Die Ökokonto-Verordnung bietet Gemeinden eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen und darüber hinaus eine Möglichkeit, mit Ökopunkten zu handeln, sie also zu verkaufen und zu kaufen.

Das Federseemoor mit einer Fläche von annähernd 3000 Hektar wurde durch intensive Entwässerungsmaßnahmen und Torfabbau stark entwässert. Das Land Baden-Württemberg hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um in verschiedenen Teilen dieses Moores wieder naturnahe Wasserstände zum Schutz vor weiterer Torfzehrung und zur Schaffung von Lebensräumen für moortypische Tier- und Pflanzengemeinschaften herzustellen. In weiten Teilen des Federseeriedes sind diese Zielzustände noch nicht erreicht. Daher können dort Kompensationsmaßnahmen zum Einsatz kommen, zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung spezifischer Arten oder zur Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen sowie zur Verbesserung der Grundwassergüte.

Was ist, wenn Kommunen keine Ausgleichsflächen mehr zur Verfügung stehen? Sind dann für sie die Grenzen des Wachstums erreicht?

Die Möglichkeit zum Ausgleich ist nicht auf die Kommune beschränkt. Im Regierungsbezirk Tübingen bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Maßnahmen im Rahmen der Ökokontoverordnung innerhalb des jeweiligen Naturraums oder auch in dem jeweils nächstangrenzenden Naturraum umzusetzen.