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Gutachterausschuss

Gutachterausschuss soll zentralisiert werden

Altheim, bei Riedlingen / Lesedauer: 2 min

Interkommunale Zusammenarbeit im Raum Riedlingen wird angestrebt
Veröffentlicht:07.04.2019, 19:26

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Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaften Riedlingen und Federsee, der Stadt Bad Schussenried und der Gemeinde Ingoldingen ist die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für einen interkommunalen Gutachterausschuss im Gespräch. Eckpunkte und Regelungen jedoch müssen noch abgestimmt werden. Dies war Thema bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Altheim.

Eigentlich ist die Gutachterausschussverordnung aus dem Jahr 1989 weitestgehend unverändert geblieben. Auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben war eine Novellierung erforderlich. Sie ist am 11. Oktober 2017 in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Zielen gehört, dass die grundsätzliche Aufgabenzuweisung an die Gemeinden beibehalten wird. Den benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises jedoch wird die Möglichkeit zu gemeinsamen Gutachterausschüssen für die sachgerechte Aufgabenerfüllung empfohlen. Als Richtzahl werden 1000 auswertbare Kauffälle angegeben.

Altheim verfügt bei weitem nicht über diese vorgegebene Zahl der Kauffälle. „Dennoch“, betonte Bürgermeister Martin Rude in der Gemeinderatssitzung, „erledigen kleinere Gemeinden ihre Aufgaben nicht schlechter als zentralisierte Gremien. Unsere Arbeit hatte bisher stets Hand und Fuß.“

Bisher seien in der Gemeinde Altheim in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Gutachten erstellt worden, bei denen es keine Beanstandungen gegeben hätten. Wieder einmal werde vom Gesetzgeber in ein funktionierendes System eingegriffen und unter dem Deckmantel der interkommunalen Zusammenarbeit eine Zentralisierung der Aufgaben angestrebt.

Noch keine Verpflichtung

Grundsätzlich jedoch ist denkbar, dass die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeindeverwaltungsverbände Riedlingen und Federsee zusammen mit der Stadt Bad Schussenried und der Gemeinde Ingoldingen einen Zusammenschluss bilden. Erste Gespräche wurden geführt, mögliche Eckpunkte und die dazugehörigen Regelungen müssten noch diskutiert und aufeinander abgestimmt werden.

Auch wenn es gegenwärtig noch keine Verpflichtung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses gäbe, sei dies mit Blick auf die anstehenden Änderungen im Bereich der Grundsteuererhebung empfehlenswert. In Fällen, in denen die Richtgröße von 1000 Kauffällen nicht erreicht wird, werden amtlicherseits gewisse Risiken gesehen

Der Gemeinderat nahm die Änderungen in der neuen Gutachterausschussverordnung zur Kenntnis, auch mit den Veränderungen, die die Gemeinde Altheim betreffen könnten. Er beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche bezüglich einer interkommunalen Zusammenarbeit zu führen und das Gremium über die weiteren Schritte zu gegebener Zeit in Kenntnis zu setzen.