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Kontaktbeschränkung

Handwerkskammer Ulm wünscht sich Nachbesserungen für Handwerksbetriebe

Tettnang / Lesedauer: 3 min

Handwerkskammer Ulm wünscht sich Nachbesserungen für Handwerksbetriebe
Veröffentlicht:24.11.2020, 16:00

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Die Handwerkskammer Ulm trägt die aktuellen Maßnahmen und umfassenden Kontaktbeschränkungen der Landesregierung mit, um das Infektionsgeschehen in der Corona-Krise einzudämmen. Die Beschränkung von privaten und gesellschaftlichen Kontakten ist grundsätzlich der richtige Weg. Das regionale Handwerk darf und soll hingegen weiterarbeiten. Gleichwohl ist es nicht gelungen, alle Handwerksbetriebe von den derzeitigen Einschränkungen auszunehmen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Dabei sollten die großen Anstrengungen und Investitionen vieler Betriebe in durchdachte Hygienekonzepte von der Politik stärker wahrgenommen und anerkannt werden, heißt es weiter. Nicht nachvollziehbar für die Handwerkskammer sei, dass beispielsweise Kosmetik- und Nagelstudios zwangsgeschlossen sind, obwohl im Kosmetikerhandwerk unter hohen Hygienestandards gearbeitet wird.

In der Stadt Ulm und den sechs Landkreisen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm gibt es insgesamt 1352 Kosmetikbetriebe. Davon befinden sich 174 Betriebe im Alb-Donau-Kreis, 158 im Landkreis Biberach, 218 im Bodenseekreis, 122 im Landkreis Heidenheim , 269 im Ostalbkreis, 278 im Landkreis Ravensburg und 133 im Stadtgebiet Ulm.

„Wir halten die derzeitige Schließung angesichts des Beitrags der Kosmetiker zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung für unverhältnismäßig. Es wäre eine weniger einschneidende Einschränkung der Betriebe, wenn die von uns erarbeiteten Hygienestandards als verpflichtende Auflage vorgegeben und kontrolliert würden“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm Tobias Mehlich .

Die Handwerkskammer Ulm hatte in der vergangenen Woche zusammen mit einigen Betreibern von Kosmetikstudios ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet und den Landesministerien vorgelegt. Ziel sei es, dass die Landesregierung dieses Konzept bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung als Auflage zur Betriebsöffnung stellt, erklärt die Handwerkskammer.

Eine Verhältnismäßigkeit bei den momentanen Einschränkungen sieht die Handwerkskammer Ulm erst dann gegeben, wenn die von den Schließungen betroffenen Betriebe auch zeitnah und in angemessenem Umfang finanziell entschädigt werden. Hierzu zählten neben den Kosmetikern zum Beispiel auch Gebäude- und Textilreiniger, Metzger, Bäcker, Konditoren, Brauer und Mälzer. So müssen etwa Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café sowie Fleischereien, die sonst die Gastronomie beliefern oder einen Imbiss betreiben, nun auf einen manchmal nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes verzichten. Bei der Verteilung der Corona-Hilfen müssen die Betroffenen deshalb wesentlich stärker berücksichtigt werden. „Es ist lebensnotwendig für diese Betriebe, dass die beschlossenen Unterstützungen nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden“, sagt Tobias Mehlich.

Hier gelte es nun zeitnah nachzubessern, denn viele der betroffenen Betriebe fürchten bei weiterer Verlängerung des Öffnungsverbots um ihre Existenz. Die Handwerkskammer Ulm macht sich deshalb dafür stark, dass Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk, die durch den Teil-Lockdown im November nur noch ihre Ladengeschäfte betreiben dürfen, für diese wegfallenden Gastronomie-Umsätze über die Novemberhilfe eine Entschädigung von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten sollten.