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Hundezucht

Bürgermooser Hundezucht offenbar bald Geschichte

Tettnang / Lesedauer: 4 min

Paul Zimmermann will den letzten Hund verkauft haben – Richter verhängt Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeiten
Veröffentlicht:20.03.2015, 20:11

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Die Geschichte der „Hundezucht in Bürgermoos “ scheint dem Ende zuzugehen. Züchter Paul Zimmermann, der wegen seiner Zucht- und Züchtigungsmethoden in der Kritik von Tierfreunden und auch von Tierschutzverbänden war (die SZ berichtete mehrfach), will die Hundehaltung aufgeben, wie er gegenüber der SZ bestätigte. Der letzte verbliebene Hund – „Alex von den schwarzen Seeperlen“ – soll verkauft sein. Nach Portugal, sagt Zimmermann.

Dass die Zwinger in einem Waldstück bei Bürgermoos in einem beklagenswerten Zustand sind, bestreitet der Hundezüchter nicht. Dass er sich nicht ausreichend um seine Tiere gekümmert hat, schon.

Zuletzt vor Gericht am Freitagnachmittag. Wegen hygienischer Mängel und weil er Alex, der von Amtswegen als gefährlicher Hund eingestuft worden ist, nicht gemeldet hat, muss er sich verantworten. Zimmermann vertritt sich selbst, weist gleich zu Beginn der Verhandlungen mehrfach auf seine schlechte Hörfähigkeit hin. Und das mit Nachdruck: „Ich habe ein Recht darauf, dass das, was hier gesprochen wird, verständlich zum Ausdruck gebracht wird.“ Richter Martin Hussels wird aufgefordert, beim Reden die Hand vom Mund zu nehmen. Immer wieder bittet der Beklagte um Wiederholung des Gesprochenen, entschuldigt sich für seine Behinderung und erklärt wortreich seine Sicht der Dinge in Bezug auf die Ordnungswidrigkeiten, wegen denen er sich verantworten muss. „Alex ist ein ganz prächtiger Hund.“ Er hat nur ein Problem: er mag nicht angebellt werden. Eine Hundehalterin habe das nicht beachtet. Ihr Hund auch nicht. „Da hat er ihn totgebissen.“ Einen weiteren Hund hat dasselbe Schicksal ereilt, legt Richter Hussels dar. Zimmermann räumt ein: „Ohne jeden Zweifel ist Alex gegenüber kleinen Hunden gefährlich.“ Aber im Wesen, darauf legt er wert, sei er ein guter Hund, der sich gern auch von Kindern schmusen lässt, wie mehrfach geschehen.

Zehn Jahre habe Alex an seiner Seite gelebt, neben seinem Bett geschlafen. In seiner Wohnung durfte er ihn aber nicht mehr halten, das habe er auch Nachbarn in seinem Wohnort versprochen. Also verbrachte er ihn in den Zwinger nach Bürgermoos.

„Hygiene ist unerlässlich“

Zwei Zeugen sind geladen, der eine hat dem Hundezüchter vor Jahren beim Saubermachen der Zwinger geholfen. Der bestätigt unter anderem, dass zum Putzen der Zwinger nur Regenwasser verwendet worden war. Ein Punkt, den Zeuge zwei, Peter Kintzel vom Veterinäramt, kritisiert. „Hygiene im Zwinger ist unerlässlich, nicht mit kaltem Wasser ein bisschen den Kot wegwischen, sondern mit heißem Wasser und Desinfektionsmittel.“ Von „beißendem Geruch“ ist die Rede, von Kot und Urin, der sich in die Holzwände gesogen hat. Kintzels dringender Appell an Zimmermann lautet deshalb: „Stellen Sie die Hundehaltung ein, schaffen Sie den Hund ab.“ Zimmermann pariert: „Ein Zwinger ist kein Wohnzimmer.“ Und „Ich habe den Zwinger aufgegeben und den Hund verkauft.“ Richter Hussels sieht die Schuld in beiden Fällen als erwiesen an, verurteilt den 74-Jährigen zu Geldstrafen à 75 Euro fürs Nichtanzeigen des „gefährlichen Hundes“ und zu 500 Euro für die Nicht-Beseitigung der hygienischen Mängel, die vom Veterinäramt bei mehreren Besuchen festgestellt worden waren. Zimmermann will sich erneut erklären, fällt dem Richter ins Wort, Hussels unterbricht ihn: „Sie haben jetzt Pause.“

Und: „Es ist unglaublich. Was Sie glauben, hier erzählen zu können, grenzt an Verdummung.“ Jahrelang habe er sich als Staatsanwalt mit Delikten im Bereich Natur und Umwelt befasst, könne also sehr gut beurteilen, wie der Zustand der Zwinger einzuordnen sei. Wenn es kein heißes Wasser vor Ort gebe, um die Käfige angemessen zu reinigen, müsse die Konsequenz eben sein, „dass Sie keine Tiere halten.“ Vor einem Jahr sei der Mann wegen genau der gleichen Sache verurteilt worden. „Einsichtsfähigkeit ist nicht Ihre Stärke“, sagt der Richter, der beim Strafmaß aber mildern anerkennt, dass der Verurteilte nur noch einen Hund hat, der bereits verkauft sei, und dass deshalb die Wiederholungsgefahr als eher gering einzustufen sei.

Zimmermann kann innerhalb einer Woche Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Gegenüber der SZ kündigt er aber an, das nicht zu tun. Verweist darauf, dass der Hund bereits im Februar hätte abgeholt werden sollen und bald auch abgeholt werde. Gebrochen wirkt er, kraftlos, seit er seine Hundezucht nicht mehr hat. Deutlich bringt er zum Ausdruck, dass die Hunde sein Leben waren. Und man mag es ihm glauben, wenn er sagt: „Die Sorge um meine Hunde hat für mich immer über allem gestanden.“ Seine Ex-Frau habe ihn vor die Wahl gestellt: entweder sie oder die Hunde. Die Wahl fiel ihm nicht schwer.

Das Kapitel Hundezucht in Bürgermoos scheint beendet. Alex, der letzte verbliebene Hund, soll nach Portugal verkauft sein.