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Schwurgerichtskammer

Den Ex-Mann umgebracht? Pärchen steht vor Gericht

Tettnang / Lesedauer: 2 min

Anklage wegen Mordes, Körperverletzung und Anstiftung zum Mord
Veröffentlicht:23.10.2019, 15:00

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Vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg ist am Mittwoch unter Vorsitz von Richter Veit Böhm mit der Verlesung der Anklage die erste Runde im Tettnanger Mordprozess eröffnet worden.

Angeklagt sind ein 38-Jähriger wegen heimtückischen Mordes sowie dessen Partnerin, eine 45-Jährige, die der gefährlicher Körperverletzung an ihrem ehemaligen Mann beschuldigt wird. Außerdem die 25-jährige Tochter der Angeklagten. Letztere muss sich wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Stiefvater verantworten.

Der Saal 1 im Landgericht war überraschenderweise gut gefüllt, obwohl nur die Verlesung der Anklage auf der Tagesordnung stand. Punkt 8.30 Uhr betraten im Licht einer Fernsehkamera und der Fotografen der 38-Jährige in Handschließen und in Begleitung von Justizbeamten den Saal, gefolgt von der 25-jährigen Tochter der Angeklagten, die ihr Gesicht hinter einem Aktenordner zu verbergen suchte. Die dritte Angeklagte, ihre auf freiem Fuß befindliche 45-jährige Mutter, hatte unter den Zuschauern und Zuhörern im Saal Platz genommen.

Allerdings nicht lange. Einer der Anwälte hatte sie entdeckt und zu ihrem Verteidiger beordert. Eine Zeugin, die sich ebenfalls im Saal befand, wurde vom Vorsitzenden zum Verlassen des Sitzungsraumes aufgefordert. Alle drei Angeklagte kommen aus Tettnang. Der Mord an dem 59-Jährigen, der Ende April in der Tettnanger Jahnstraße erwürgt worden war, hat über die Region hinaus Aufsehen erregt.

Den drei zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss stehenden Angeklagten wird vorgeworfen, in den Nacht- und Morgenstunden des 28. April den Ehemann der 45-jährigen Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung angegriffen zu haben. Zunächst sollen die angeklagte Ehefrau und deren 25-jährige Tochter auf den schlafenden Mann gemeinsam mit Fäusten eingeschlagen haben.

Fotos auf dem Handy

In den frühen Morgenstunden soll dann der 38-jährige Lebensgefährte der Ehefrau des Opfers nach Aufforderung der 25-jährigen Angeklagten (Stieftochter des Opfers) das schlafende arg- und wehrlose Opfer mit einem Kissen erstickt und mit den Händen gewürgt haben. Der 59-Jährige starb am 29. April im Krankenhaus. Grund für die Attacken soll gewesen sein, dass das Opfer Fotos der schlafenden 25-Jährigen auf seinem Handy gehabt habe.

Die beiden Angeklagten wurden am Mittwoch aus Justizvollzugsanstalten vorgeführt. Der Mann sitzt in Hinzistobel ein, die 25-Jährige in Schwäbisch Gmünd.

Wenn der Prozess am Freitag, 8. November, (9 Uhr) fortgesetzt wird und unter anderem drei Zeugen gehört werden, sollen die Angeklagten nach den Worten des Vorsitzenden Veit Böhm erklären, ob sie Angaben zu ihrer Person und dem Tathergang machen oder schweigen wollen.