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Amtsgericht verurteilt Asylbewerber zu Haftstrafe

Tettnang / Lesedauer: 3 min

Zwei Jahre, neun Monate: Amtsgericht verurteilt Asylbewerber zu Haftstrafe
Veröffentlicht:11.05.2018, 20:22

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Mehr als sieben Stunden Verhandlung, ein weinender Angeklagter und ein deutliches Urteil – so lässt sich wohl der letzte Verhandlungstag gegen einen 32-jährigen Asylbewerber vor dem Amtsgericht am Freitag zusammenfassen. Während sich der junge Mann zum Prozessauftakt noch wegen 26 Straftaten verantworten musste, war die Liste am Ende auf 20 Punkte reduziert worden. Das Urteil: Zwei Jahre und neun Monate, verbunden mit dem dringenden Rat des Gerichts, in der Haft sowohl die Deutsch- als auch die beruflichen Kenntnisse zu intensivieren.

Am letzten Prozesstag ging es erneut um die versuchte Brandstiftung, in der der Angeklagte allerdings freigesprochen wurde. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Flüchtling im vergangenen August 1,5 Flaschen Benzin in einer Häfler Asylbewerberunterkunft in Flur und Küche vergossen hatte, „doch die Brandstiftung blieb im Vorbereitungsstadium“, da kein Zeuge ein Feuerzeug oder Streichhölzer bei dem Angeklagten gesehen hatte, urteilte Richter Martin Hussels . Während die Staatsanwaltschaft auf „versuchte schwere Brandstiftung“ plädiert und zehn Monate Haft gefordert hatte, sprach Martin Hussels den Mann in diesem Punkt frei und folgte damit dem Antrag des Verteidigers.

Anders sah es dagegen bei der Körperverletzung aus, bei der der Angeklagte beim Seehasenfest im vergangenen Jahr einen am Boden sitzenden Jugendlichen von vorne grundlos geschubst hatte, sodass dieser unter anderem eine Platzwunde am Hinterkopf davontrug. „Dieser Junge hatte nicht den Hauch einer Chance“, so der Richter, der mit einer Strafe von neun Monaten „ein deutliches Zeichen setzen“ wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate gefordert. Auch bei dem Raubüberfall lag das Urteil mit 14 Monaten über dem Antrag der Staatsanwaltschaft (13 Monate) - hier war das Gericht überzeugt, dass der Asylbewerber nachts eine Frau auf der Meistershofener Straße von hinten überfallen, ihr den Mund zugehalten und ihr die Handtasche von der Schulter gerissen hatte.

Fehlende Schuldeinsicht

Immer wieder wurde während der Verhandlungstage deutlich, dass Drogen eine größere Rolle im Leben des Angeklagten gespielt haben – so konsumierte er nicht nur Alkohol, sondern auch Amphetamine, Haschisch und Marihuana. Doch der Sachverständige konnte „keine Erkrankung diagnostizieren“, sondern sah die Probleme des Angeklagten vielmehr in seiner fehlenden Schuldeinsicht, in der Unfähig- und willigkeit, aus Fehlern zu lernen sowie in seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung.

Ich bin kein falscher Mensch, ich bin nur auf den falschen Weg geraten“

sagte der junge Syrer unter Tränen, als er sich vor der Urteilsverkündung über seinen Dolmetscher ein letztes Mal äußern durfte. Versuchter Diebstahl, drei Fälle von Betrug, Körperverletzung, siebenmal vorsätzliches Fahren ohne Führerschein, darunter in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrug, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Widerstand gegen Vollzugsbeamte in zwei Fällen und ein Raubüberfall – die Anklageliste war trotz der Reduzierung, auf die sich Gericht und Staatsanwaltschaft gegen Ende der Verhandlung geeinigt hatten, umfangreich und sorgte letzten Endes dafür, dass der Asylbewerber zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde.

„Sie sehen, wir haben uns viel Mühe gemacht und hier lange und intensiv mit einer Vielzahl an Zeugen verhandelt“, sagte Richter Martin Hussels zum Abschluss.