
Der Oberteuringer Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem barrierefreien Umbau von Bushaltestellen im Gemeindegebiet befasst. In diesem Jahr werden die Haltestellen in der Eugen-Bolz-Straße sowie in Bitzenhofen neue Gestalt annehmen.
Für den barrierefreien Umbau von 13 Bushaltestellen im Gemeindegebiet werden Kosten in Höhe von 920 000 Euro veranschlagt, die das Land Baden-Württemberg bis zu 75 Prozent bezuschussen könnte. Gemäß Nahverkehrsplan des Landkreises wurde eine Priorisierungsliste aufgestellt. Gemeinden mit bis zu 7000 Einwohnern sollen bis Jahresende drei Haltestellen und Ortsteile mit über 300 Einwohnern eine Haltestelle barrierefrei umbauen.
Die Bushaltestelle in der Bachäckerstraße wurde bereits entsprechend angelegt, umgebaut werden sollen die beiden Haltestellen in der Eugen-Bolz-Straße und in Bitzenhofen. Letztere befindet sich bereits am Fahrbahnrand, die Aufstellfläche zur Straße hin muss verbreitert und das Kassler Sonderbord eingebaut werden. Einschließlich Gewässerrandmaßnahmen am Rohmbach wird mit Kosten in Höhe von 39 000 Euro gerechnet. Größer ist der Aufwand in der Eugen-Bolz-Straße. Die Busbuchten mit einer Länge von 33 Meter (Nord) und 43 Meter (Süd) entfallen, der Bus hält nach den Umbaumaßnahmen am Fahrbahnrand. Beide Seiten werden mit insgesamt 147 000 Euro veranschlagt. In der Aussprache äußerten sich die Gemeinderäte positiv gegenüber den Planungen und hatten zahlreiche Anregungen auch bezüglich der weiteren Bushaltestellen. Bedenken gab es hinsichtlich der erwarteten Verkehrsbehinderung in der Eugen-Bolz-Straße, einer 30er Zone, wenn Busse beim Halten die Fahrbahn blockieren und den Verkehrsfluss behindern. Auch das Ausparken von Autos vor den dortigen Dienstleistern und Geschäften wurde angesprochen und der Wunsch geäußert, adäquate Fahrradabstellplätze einzuplanen.
Europaweit wird angestrebt, bis zum 1. Januar 2022 den öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei zu gestalten. In der Bundesrepublik Deutschland wird von 20 Prozent mobilitätseingeschränkten Personen ausgegangen. Hierzu werden neben Menschen im Rollstuhl auch ältere Menschen, kleine Kinder, werdende Mütter, körper- oder wahrnehmungsbehinderte Menschen, Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder schwerem Gepäck gerechnet. Ursprünglich sollten in Oberteuringen bereits ab 2018 entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden. Jedoch wurden zunächst die Veränderungen im Linienverkehr abgewartet. Eine ausführliche Erhebung aller Oberteuringer Bushaltestellen stellten Winfried Eberhard und Jonathan Burandt vom beauftragten Ingenieurbüro Wasser-Müller vor.
Per Definition verlangt eine barrierefreie Bushaltestelle den Einbau eines mindestens 18 Zentimeter hohen „Kassler Sonderbords“ möglichst auf der gesamten Buslänge, wenigstens in Höhe der zweiten Türe der Busse. Das ebenerdige Einsteigen in Niederflurbusse soll durch glatte, im Querschnitt gekrümmte Bordsteine gewährleistet werden, sowie durch eine taktile, rutschfeste Oberfläche.
Die Aufstellflächenbreite beträgt wenigstens 2,50 Meter, ist damit also ein Meter breiter als ein normaler Gehweg. Weitere Vorgaben gibt es für die Längs- und Querneigung der Haltestelle sowie für Leitsteine und andere Bodenindikatoren. Haltestellen können sich auf der Fahrbahn befinden, was impliziert, dass ein stehender Bus nicht überholt werden darf und der Gegenverkehr Schritttempo fahren muss. Im Fall von Haltebuchten dürfen diese nicht kürzer als 63 Meter sein.