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Gutachterausschuss

Neukirch überträgt Aufgaben nach Friedrichshafen

Neukirch / Lesedauer: 1 min

Gemeinsamer Gutachterausschuss Tettnang-Neukirch hat zu wenig zu tun
Veröffentlicht:21.01.2019, 10:57

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Seit den 1990er-Jahren ist es eigentlich klar. Die Aufgaben zur gutachterlichen Bewertung von Grundstücken und Grundstücksverkäufen der Gemeinde Neukirch werden vom gemeinsamen Gutachterausschuss Tettnang-Neukirch erledigt.

Nach einer neuen Gesetzesregelung und der sogenannten Gutachterausschussverordnung aus dem Jahr 2017 ändert sich das aber. Pro Zuständigkeitsbereich müssen dann nämlich mindestens 1000 „Kauffälle“ gezählt werden können. Bei diesen werden Wertermittlungsdaten analysiert und bewertet.

Weil die Zahl in Neukirch darunter liegt, soll diese Arbeit künftig der Gutachterausschuss der Stadt Friedrichshafen leisten. Dies sei umso wichtiger, erläuterte Bürgermeister Reinhold Schnell kürzlich in der Gemeinderatssitzung, da sich die Wertermittlung an eine kommende Neuregelung der Grundsteuer anpassen müsse. In der Bundesrepublik gibt es insgesamt rund 1000 Gutachterausschüsse.

In den Ausschüssen werden die folgenden Aufgaben übernommen: Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Auskünfte daraus, die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten wie Enteignungen, die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten sowie Auskunft über diese Bodenrichtwerte. Außerdem die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören beispielsweise Kapitalisierungszinssätze, Liegenschaftszinssätze oder Sachwertfaktoren.

Die hierfür benötigten Befugnisse sind in den Paragrafen 192 des BauGesetzbuchs geregelt.

Beschlossen hat der Gemeinderat die Änderung schließlich einstimmig, zumal Neukirch dafür keine weiteren Kosten trägt und die Aufgaben seither schon übertragen waren und sich im Rathaus in Neukirch nichts ändert.