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Sex als Gegenleistung für Schlafplatz

Meckenbeuren / Lesedauer: 3 min

Das Amtsgericht Tettnang hat einen Asylbewerber zu einer Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-Jährigen verurteilt.
Veröffentlicht:26.03.2018, 19:39

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Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit hat das Amtsgericht Tettnang einen Asylbewerber verurteilt. Der vorsitzende Richter Martin Hussels-Eichhorn sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Herbst 2016 einen zum damaligen Zeitpunkt 14-jährigen Jugendlichen sexuell genötigt und missbraucht hat. Mit dem Strafmaß blieb Richter Hussels-Eichhorn unter der von Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster geforderten Strafe von einen Jahr und vier Monaten.

„Ich habe keinen Zweifel, dass die Tat so stattgefunden hat, wie das Opfer es uns geschildert hat“, machte Hussels-Eichhorn deutlich. Denn der Mann, der 2013 nach Deutschland geflohen war, hatte bis zuletzt alle gegen ihn erhobenen Anschuldigungen vehement bestritten. Demnach soll er den Jugendlichen im Oktober 2016 in seinem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft in Friedrichshafen missbraucht haben.

Freunde üben Druck aus

Opfer und Täter kannten sich bereits seit einiger Zeit. Der Junge hatte zuvor schon mehrmals, gemeinsam mit seinen beiden, damals ebenfalls 14-jährigen Freunden, bei dem Angeklagten übernachtet. Alle drei Jugendlichen waren bereits häufiger von zu Hause, beziehungsweise aus dem Jugendheim weggelaufen und trieben sich auf der Straßen Friedrichshafens herum.

An besagtem, nicht näher definierten Oktoberabend waren sie wieder auf der Suche nach einem Dach über dem Kopf für die Nacht und landeten bei dem heute 22-jährigen Asylbewerber. Dieser nutzte nach Meinung des Gerichtes die Zwangslage der Jugendlichen für sich aus. „An diesem Abend, davon bin ich überzeugt, haben Sie die drei nur bei sich schlafen lassen, wenn sie im Gegenzug sexuelle Handlungen an einem von ihnen vornehmen durften. Ich will Sex mit einem von euch, dann dürft ihr hier schlafen“, rekonstruierte Richter Hussels-Eichhorn den Tatablauf.

Die beiden Kumpels des 14-jährigen Schülers übten daraufhin psychischen Druck auf ihn aus, er solle „es“ machen, schließlich sei es kalt draußen und sie hätten keine andere Übernachtungsmöglichkeit. Der Jugendliche, dem auch der als Zeuge geladene Polizeibeamte aus Friedrichshafen eine typische Opferpersönlichkeit attestierte, hielt dem massiven Druck nicht stand. Seine verbalen Abwehrversuche hatten keinen Erfolg und so konnte der Angeklagte den Missbrauch vollenden.

Richter glaubt dem Angeklagten nicht

Dass der Angeklagte nichts von der Minderjährigkeit der drei Jugendlichen gewusst haben will, nahm ihm der Richter nicht ab. „Sie wollen mir doch nicht erzählen, sie haben ernsthaft angenommen, die wären 18 Jahre alt. Gucken Sie sich die doch mal an“, forderte Hussels-Eichhorn und hielt Fotoaufnahmen hoch, auf denen die drei Jungen im Alter von 14 Jahren zu sehen waren.

Auch dass die drei jugendlichen „Streuner“ vor Gericht keine unbeschriebenen Blätter mehr seien, sei in diesem Fall unerheblich. „Die Jungs haben eventuell mal eine große Klappe, aber hier geht es um etwas ganz anderes. Dem Opfer fiel es sichtlich schwer, über die Tat zu reden. Er hatte vorher keinerlei sexuelle Erfahrungen gemacht“, erläuterte Hussels-Eichhorn in seiner Urteilsbegründung.

Keine ausländerrechtlichen Konsequenzen

Zugunsten des Angeklagten, der gegen seinen abgelehnten Asylantrag Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht hat, führte er dessen schwierige Lebenssituation in Deutschland an. „Ich bin der Meinung, dass sie so eine Tat nicht wieder begehen werden, dass sie aus der Gerichtsverhandlung heute so viel gelernt haben“, begründete Hussels-Eichhorn den Bewährungsbeschluss und erklärte, das Urteil habe keine ausländerrechtlichen Konsequenzen.