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Bundesteilhabegesetz

Großes Interesse am neuen Bundesteilhabegesetz

Meckenbeuren / Lesedauer: 3 min

150 Personen kommen zur Informationsveranstaltung der Stiftung Liebenau – Anträge müssen spätestens bis Mitte 2019 gestellt werden
Veröffentlicht:08.04.2018, 16:14

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Das neue Bundesteilhabegesetz ist ein Thema, das derzeit besonders Angehörige und gesetzliche Betreuer von Menschen mit einer geistigen Behinderung beschäftigt. Fast 150 Personen sind der Einladung der Stiftung Liebenau zu einer Infoveranstaltung nach Liebenau gefolgt. Spannend erläutert hat den aktuellen Stand des Gesetzes laut einer Pressemitteilung Rechtsanwalt Peter Krause aus Reutlingen, der selbst ein Kind mit einer Behinderung hat.

„Das Bundesteilhabegesetz ist modern und richtungsweisend. Es wird starken Einfluss haben, wie Menschen mit Behinderung künftig Unterstützung, Betreuung und Förderung erhalten“, sagte Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe. Im Mittelpunkt des Gesetzes, das 2017 in Kraft trat und in mehreren Schritten umgesetzt wird, steht künftig die einzelne Person mit ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Rechtsanwalt Peter Krause erklärte die Grundzüge des Gesetzes. Menschen mit Behinderung erhalten damit Rechte, die ihnen eigentlich schon immer zustehen. Individuelle Assistenzleistungen lösen Pauschallösungen ab, die es künftig nicht mehr geben wird. Krause sieht im BTHG einen Quantensprung. Künftig wird nicht mehr unterschieden, ob jemand innerhalb oder außerhalb einer Einrichtung lebt. Auch wer stationär wohnt, hat künftig einen Mietvertrag. Leistungen der Teilhabe setzen sich aus den Bereichen der medizinischen Rehabilitation, des Arbeitslebens, der Bildung und des sozialen Lebens zusammen. Andere soziale Sicherungssysteme, wie Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit werden auch für Menschen mit Behinderung geöffnet. Bisher konnten sie daran kaum partizipieren. Ein Novum des Gesetzes ist, dass der Mensch mit Behinderung beziehungsweise dessen gesetzlicher Betreuer oder Angehöriger bei der Teilhabeplanung zusammen mit den zuständigen Leistungsträgern am Tisch sitzt. Neuerungen sind auch die Verbesserung der Einkommensanrechnung für Menschen mit Behinderung, ebenso die Förderung alternativer Beschäftigungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Kritisch sieht Krause, dass das Gesetz ohne praktische Erkenntnisse und Vorerfahrungen auf den Weg gebracht werden soll. „Die zur Verfügung stehende Umsetzungszeit bis 1. Januar 2020 viel zu knapp, angesichts der Fülle an Aufgaben, die auf die betroffenen Personen, die Leistungsträger und die Träger von Einrichtungen und Diensten zukommt“, stellt Krause fest. Viele praktische Fragestellungen seien auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes noch nicht gelöst. Daher sei es verständlich, dass Angehörige und gesetzliche Betreuer in Sorge auf Grund der unklaren Rahmenbedingungen seien.

Krause betonte mehrfach, dass durch das BTHG ein höherer Einsatz der Vertreter der Betroffenen gefragt sei. „Es kommt auf Sie an in diesen Planungsgesprächen, Selbstbestimmung heißt sich einzubringen.“ Anträge für Leistungen der Teilhabe müssten von den Angehörigen oder Betreuern vermutlich bis spätestens Mitte 2019 bei den zuständigen Behörden gestellt werden.