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Verhandlungstag

20-Jähriger muss zweieinhalb Jahre in Haft

Meckenbeuren / Lesedauer: 3 min

Räuberische Erpressung, Nötigung, Körperverletzung: Angeklagter zieht Berufung zurück
Veröffentlicht:17.09.2019, 14:07

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Eigentlich waren für diesen Fall zwei Verhandlungstage mit insgesamt 13 Zeugen vorgesehen gewesen. Doch nun ging es am Dienstagmorgen vor dem Ravensburger Landgericht ganz schnell. Nach nicht einmal einer Stunde verkündete der Angeklagte nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt Norbert Kopfsguter: „Ich nehme die Berufung zurück.“

Der 20-jährige Mann aus dem Bodenseekreis hatte gegen das im März vom Amtsgericht Tettnang gegen ihn erlassene Urteil Berufung eingelegt. Wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Ankündigung einer Straftat hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei war in das Urteil eine kurz zuvor gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe von 14 Monaten wegen Betäubungsmittelvergehen miteingeflossen. Der Angeklagte war somit während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden.

Zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen verlas der Vorsitzende Richter Franz Bernhard zunächst die beiden Vorfälle, auf die sich das Urteil bezieht. Im ersten Fall hatte der Angeklagte bei einer Hausdurchsuchung der Polizei wegen des Verdachts auf Drogenhandel sein eigenes Handy zertrümmert, um mögliche Beweismittel zu vernichten. Für den Verlust des Handys machte er indirekt den Zeugen verantwortlich, der bei der Polizei zuvor ausgesagt hatte, von dem Angeklagten mehrfach Marihuana bezogen zu haben. Folglich forderte er von ihm „Schadenersatz“. Nach tagelangen massivsten Gewaltandrohungen („Ich reiß’ dich in Stücke!“) lockte er den Geschädigten an die Brochenzeller Humpishalle, wo er ihn brutal zusammenschlug und ihm schließlich 250 Euro abpresste. Der zweite Vorfall trug sich ebenfalls in der Nähe der Humpishalle, an der nicht weit entfernten Schussen, zu. Dort geriet der Angeklagte mit fünf Jugendlichen, die zuvor an einer schulischen Abschlussfeier in der Halle teilgenommen hatten, in Streit. Einer der Schüler wehrte sich gegen die körperlichen Attacken des Angeklagten „mit einem nicht gezielten Drehschlag mit seinem Longboard“ und verletzte den Angeklagten am Kopf. Außer sich vor Wut wollte der Angeklagte den Namen des Longboard-Besitzers aus dessen Freund herausprügeln. Als der rasende Angeklagte an der Humpishalle auf zwei Lehrer traf, stieß er übelste Beleidigungen und Beschimpfungen aus und drohte einen Amoklauf an der Schule an.

Mit seiner Berufung vor dem Landgericht hatte der junge Mann gehofft, seine Freiheitsstrafe verringern beziehungsweise in eine Bewährungsstrafe umwandeln zu können. Doch nachdem er von Oberstaatsanwalt Wolfgang Angster erfuhr, dass einer von zwei Zeugen mittlerweile seine beim Tettnanger Prozess getätigte Falschaussage eingeräumt hat, änderte er seine Meinung. Nach Auffassung des Amtsgerichts hatte der Angeklagte seinerzeit die zwei Zeugen massiv eingeschüchtert und zu Falschaussagen angestiftet. Zudem kündigte Angster ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten wegen Sachbeschädigung an. Im März und Juli hatte der 20-Jährige zusammen mit einigen Kumpeln an zwei Abenden Kisten und Holzspielzeug der Waldgruppe des Kindergartens Brochenzell im Wald verbrannt. „Für sie ist ein Reset im Jugendvollzug nicht schlecht. Das Leben in einem anderen Rahmen und das Rausbringen aus dem bisherigen Freundeskreis können sie nutzen, um Probleme wie Drogen, Alkohol und Gewalt aufzuarbeiten und sich Themen wie Schule und Ausbildung zu widmen,“ gab Richter Bernhard dem jungen Mann, der keine Berufsausbildung hat, mit auf den Weg.