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Drogendelikt

Zwei Jahre und zehn Monate Haft für drogensüchtigen Einbrecher

Markdorf / Lesedauer: 2 min

32-jähriger Mann aus Friedrichshafen muss wegen diverser Delikte hinter Gitter
Veröffentlicht:24.09.2018, 19:39

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Das Amtsgericht Konstanz hat einen 32-jährigen Mann aus Friedrichshafen wegen zahlreicher Drogendelikte, zwei Wohnungseinbrüchen und mehreren Verkehrsdelikten zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Fünf Monate hat er bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.

Über neun Monate hinweg hatte er sich in 90 Fällen je zwei Gramm der harten Droge Amphetamin zum Eigenkonsum beschafft. Seinen Lieferanten nannte er nicht. Zuvor verkaufte er 2017 sechs Mal je zehn Gramm Marihuana gewinnbringend in Markdorf und Friedrichshafen.

Rund 30-mal fuhr er mit einem nicht angemeldeten BMW und einem Golf herum. An den Fahrzeugen brachte er gestohlene und gefälschte Kennzeichen an, um Versicherungsschutz vorzutäuschen. Einen Führerschein besaß er nie. Mit dem Golf landete er Ende 2017 im Straßengraben und ergriff zu Fuß die Flucht. Schwer wogen für das Gericht zudem zwei Wohnungseinbruchsdiebstähle in Markdorf und Salem-Mimmenhausen, die der Angeklagte bis zuletzt leugnete. DNA-Spuren, Zeugenaussagen und der Fund von Diebesgut in seiner Wohnung sprachen aber für seine Schuld.

Alte Dame erleidet Schock

Insbesondere für den nächtlichen Einbruch in Mimmenhausen rügte das Gericht ihn schwer. Sein Auftauchen mit einer Taschenlampe am Bett der 79-jährigen, allein lebenden Hausbesitzerin verursachte bei dieser einen schweren Schock, den sie bis heute nicht überwunden hat. Mit einem Geständnis hätte er der Seniorin die aufwühlende Zeugenaussage vor Gericht ersparen können.

Die Vorsitzende Richterin vermisste ehrliche Reue bei dem Angeklagten, der sich an beiden Verhandlungstagen sehr entspannt und cool gab. „Sie haben die Tragweite noch nicht wirklich begriffen“, schimpfte sie, und verhängte allein für den Einbruch bei der 79-jährigen Frau eineinhalb Jahre Haft. Weil seine Drogensucht ursächlich für die Straftaten war, bekam er die Möglichkeit, nach Teilverbüßung der Haftstrafe eine Drogentherapie antreten zu können.

Das Gericht ordnete an, 600 Euro einzuziehen, die er aus Drogengeschäften eingenommen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.