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Bauvoranfrage

„Säntisblick“: Rat lehnt Befreiung ab

Markdorf / Lesedauer: 1 min

„Säntisblick“: Rat lehnt Befreiung ab
Veröffentlicht:27.02.2020, 17:46

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Einstimmig hat der Gemeinderat am Dienstag die notwendigen Befreiungen für ein Mehrfamilienhaus in der Straße „Zum Säntisblick“ in einer Bauvoranfrage abgelehnt. Auf dem Grundstück befindet sich jetzt ein Ein-Familienhaus, geplant ist ein Neun-Familienhaus mit Tiefgarage. Der Bebauungsplan „Kreuzgarten“ lässt in diesem Bereich zwei Vollgeschosse mit Sattel- oder Walmdach zu. Garagen sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.

Bereits vor einem Jahr hat ein ähnliches Bauprojekt auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu Protesten der Nachbarn geführt, ähnliches gilt auch für die Bauvoranfrage. Die Straße sei viel zu schmal und die Bebauung passe nicht zur Nachbarschaft, lauten zwei Gegenargumente. Für das aktuelle Bauvorhaben sind drei Befreiungen notwendig, es ist ein Flachdach geplant, diese Befreiung akzeptierte der Gemeinderat, da er dies bereits bei zwei anderen Planungen genehmigt habe. Im Gegensatz dazu, die Überschreitung der Baugrenzen durch die Tiefgaragenzufahrt und Stellplätze an der Straßenseite. Diese beiden Befreiungen lehnten die Gemeinderäte ab.

Der Bebauungsplan lasse ein Gebäude in dieser Größe zu, erläuterte Bürgermeister Georg Riedmann. Eine Veränderungssperre sei nur zulässig, wenn es dafür erhebliche städtebauliche Gründe gebe. Ansonsten müsse die Stadt mit Regress-Forderungen rechnen. Beim gegenüberliegenden Grundstück habe das Regierungspräsidium die Planung genehmigt.