StartseiteRegionalBodenseeLangenargenUrteil gefallen: Supermarkt-Räuber von Langenargen muss hinter Gitter

Abstammung

Urteil gefallen: Supermarkt-Räuber von Langenargen muss hinter Gitter

Langenargen / Lesedauer: 4 min

Sonnenbrille bei Regen und Rucksack unterm Pulli: Kassiererin ahnte, dass das „kein normaler Kunde“ ist
Veröffentlicht:06.11.2019, 17:00

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Das Amtsgericht Tettnang hat am Dienstag einen 35-Jährigen Deutschen kasachischer Abstammung für zwei Jahre und acht Monate zurück ins Gefängnis geschickt, aus dem er fünf Stunden zuvor abgeholt worden war.

Der Mann hatte Mitte Juni gegen 21 Uhr die Filiale eines Lebensmittel-Discounters im Langenargener Gewerbegebiet überfallen und etwa 390 Euro von der Kassiererin erpresst.

Richter Max Märkle und seine Schöffen sahen den geständigen Mann der schweren räuberischen Erpressung überführt und ließen seinen minimalen Alkohol- und Drogeneinfluss nicht als strafmildernd gelten.

Sonnenbrille im Nieselregen

Die Uhr zeigte exakt 20.58 Uhr, als der 35-Jährige in markant roten Schuhen – mit Sonnenbrille aus dem Nieselregen kommend – die Filiale im Mühlesch betrat und mit dem Rucksack unter dem Kapuzenpulli offenbar zielstrebig auf die Kasse zusteuerte.

Kassiererin ahnte, dass „das kein normaler Kunde“ war

Die war zunächst unbesetzt, da die Kassiererin kurz vor Ladenschluss noch mit anderen Arbeiten beschäftigt war. Doch die Frau hatte den Mann schnell entdeckt und festgestellt, dass „das kein normaler Kunde“ war, obwohl er sich zunächst nur eine Schachtel Zigaretten aufs Band legen ließ, wie sie im Zeugenstand berichtete.

Ist das jetzt ein Überfall?

fragte Kassiererin während der Tat

Die Frau hatte kaum an der Kasse richtig Platz genommen, forderte sie der Mann demnach auf, das Bargeld herauszugeben – und zwar die Scheine. „Ist das jetzt ein Überfall?“ Die verdutzte Kassiererin zeigte sich schlagfertig, folgte aber schnell den Anweisungen des 35-Jährigen, nachdem er ihre Frage bejaht hatte, sein T-Shirt hochzog und eine Pistole zeigte, die darunter im Hosenbund steckte.

Seine Drohung untermauerte er der Zeugin zufolge mit dem Hinweis: Sollte sie das nicht tun, werde er von seiner Waffe Gebrauch machen. Wie sich später herausstellte, handelet es sich um keine echte Pistole, sah aber einer solchen täuschend ähnlich Mit dem erbeuteten Geld und den Zigaretten verließ der Täter den Supermarkt, ohne sich besonders zu beeilen.

Kollegin alamiert die Polizei

Was der Räuber nicht mitbekommen hatte: Ein Mitarbeiter des Marktes hatte aus der Ferne beobachtet, wie seine Kollegin die Scheine an den „besonderen Kunden“ übergab und die Polizei alarmiert. Eine Streife machte sich in der Folge auf den Weg nach Langenargen und war dort kurz darauf erfolgreich. Ihr fiel der Angeklagte beim Bahnhof Langenargen auf, als er die Straße überquerte. Die Beamten überprüften ihn und nahmen ihn fest.

Vorspiel in Lindau

Bei einer ersten Vernehmung leugnete der Mann die Tat noch. Er sei nicht einmal in der Nähe der Filiale gewesen. Später ruderte er zurück, räumte den Überfall als eine Spontan-Tat ein, geschuldet den vier bis sechs Bier und dem nicht einmal „halben Näschen“ Amphetamin. An die Tat könne er sich nicht wirklich erinnern, um dann doch einzuräumen, es sei so gewesen, wie es die Staatsanwältin beschrieben habe.

Das Vorspiel zu seiner Festnahme in Langenargen fand demnach in Lindau statt, wo er Stunden zuvor Polizeibeamten aufgefallen war. Bei der Überprüfung seines Rucksacks fanden sie eine echte Waffe, für die er keinen Berechtigungsschein hat. Die Polizisten nahmen sie dem Mann ab und übergaben den Vorgang der zuständigen Verwaltung in Kempten.

„komplett kopflose Tat“

Anschließend fuhr der Angeklagte mit dem Zug nach Langenargen, wo er einen Schrebergarten aufsuchte, in dem er für eine „Gefälligkeitsbekanntschaft“ hin und wieder Arbeiten verrichtete. Gedanken an einen Überfall habe er da noch nicht gehabt, sagte er. Er habe sich mit dem Besitzer zum Grillen treffen wollen. Da es zu regnen begann, habe er sich umgezogen und sich auf den Weg zum Supermarkt gemacht.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung bestätigt und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Sie unterstellte dem 35-Jährigen auch wegen seiner vielen Vorstrafen eine nicht unerhebliche kriminelle Energie und sah in dem Überfall keine „komplett kopflose Tat“.

Dem widersprach der Verteidiger, der für einen minder schweren Fall und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädierte, ausgesetzt zur Bewährung. Es habe sich um eine Spontan-Tat seines Mandanten gehandelt, der mit seinem Geständnis auch Ermittlungsarbeit erspart habe.

Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen. Die geringe Menge Alkohol und der Drogeneinfluss seien zu gering gewesen, um Einfluss auf die Tat gehabt zu haben, sagte Richter Max Märkle.