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Am Ortseingang entstehen neun neue Wohnungen

Kressbronn / Lesedauer: 2 min

Trotz Einwänden gibt es grünes Licht für das Vorhaben an der Einmündung Tettnanger/Friedrichshafener Straße
Veröffentlicht:12.10.2018, 14:47

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An der Einmündung Tettnanger/Friedrichshafener Straße entstehen drei neue Wohngebäude mit insgesamt neun Wohnungen. Das bislang bestehende Hauptgebäude soll abgerissen werden. Die Räte des Technischen Ausschusses stimmten dem Vorhaben bei einer Gegenstimme (Martina Knappert-Hiese, GUBB) nach einer längeren Diskussion zu.

Man müsse bei diesem Vorhaben dazu sagen, dass es bereits mehrere Vorgespräche gegeben habe, bis man auf dem jetzigen Stand angelangt sei, dass das Einvernehmen erteilt werden könne: „Die Pläne sahen ursprünglich anders aus“, sagte Thomas Feick vom Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen. Die Gebäude sollen alle mit Flachdach versehen werden, an allen Gebäuden sollen Balkone oder Terassen entstehen. Zudem ist eine Tiefgarage mit 18 Stellplätzen geplant, deren Ausfahrt auf die Tettnanger Straße führt. An der Nord-Ost-Ecke ist ein verglaster Treppenhausverbindungsbau vorgesehen, über die durch eine Brückenverbindung das südöstlichste Gebäude zugänglich werde, erläuterte Feick.

Karl Bentele (CDU) lobte, dass es mit dem Vorhaben wieder mal eine größere Wohnbebauung in Kressbronn gebe - wollte aber wissen, ob man schon wisse, ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handele. „Dazu haben wir keine Erkenntnis“, so Feick. Neben Roland Rösch (SPD), der die drei gebäude als „ganz schönen Riegel“ bezeichnete, war auch Martina Knappert-Hiese (GUBB) das Vorhaben an der Stelle „zu massiv, zu bombastisch“, zudem plädierte sie, den Eigentümer zu verpflichten, hier bezahlbaren Mietwohnraum anzubieten. „DAs geht hier wieder nur um private Gewinnmaximierung“, kritisierte sie.

Doch da es ein privates Bauvorhaben ist, hat die Gemeinde darauf keinen Einfluss: „Wir haben hier nur über die Art und das Maß der baulichen Nutzung zu entscheiden“, so Thomas Feick. Allerdings verhehlte er nicht, dass die Gemeinde es gerne gesehen hätte, wenn sich der Bauherr für ein Sattel- statt Flachdach entschieden hätte. „Aber das ist für uns kein Grund, das Vorhaben abzulehnen.“

Karl Bentele und Wolfgang Binzler betonten ebenfalls, dass es sich hier um ein Privatgrundstück handele und der Bauherr nach eigenem Gusto Miet- oder Eigentumswohnungen anbieten könne. „Es geht hier nach Baurecht, nicht nach Willkür.“