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Mietschuld

Vermieter bleibt auf 8700 Euro Mietschulden sitzen

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Häfler Ehepaar vom Vorwurf des Mietbetrugs freigesprochen
Veröffentlicht:24.09.2018, 15:26

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Mit einem Freispruch endete gestern Morgen ein Verfahren wegen Mietbetruges vor dem Amtsgericht Tettnang. Angeklagt war ein Ehepaar aus Friedrichshafen, das im Zeitraum von März 2016 bis Mai 2017 für eine Wohnung in Meckenbeuren die Miete gar nicht oder nicht im vollen Umfang gezahlt hatte. Die ausstehenden Mietforderungen belaufen sich insgesamt auf knapp 8700 Euro.

Richter Christian Pfuhl räumte ein, dass „das Urteil für die Beteiligten schwierig und schwer nachvollziehbar klingt“. Doch eine Verurteilung wegen Betruges, wie von Staatsanwältin Pelin Tasci gefordert, setze eine vorsätzliche Täuschungsabsicht des Ehepaares voraus. Sie hätten dann bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorgehabt haben müssen, keine Miete zu zahlen und den Vermieter bewusst über ihre finanzielle Situation getäuscht haben müssen. Dies sah Richter Pfuhl als nicht gegeben an.

Mieter entsprachen den Wunschvorstellungen

Über Ebay-Kleinanzeigen war die 37-jährige Ehefrau Anfang 2016 auf die 145 Quadratmeter große Wohnung in Meckenbeuren aufmerksam geworden. Für den Vermieter entsprach die junge Familie mit ihren drei Kindern genau seinen Wunschvorstellungen, wollte er doch „einer Familie mit zwei bis drei Kindern“ ein neues Zuhause bieten. Bei der anschließenden Unterzeichnung des Mietvertrages gaben beide Ehepartner offen zu, dass sie derzeit Hartz IV-Empfänger sind, das Jobcenter aber für die Miete aufkommen würde. Der Ehemann habe zudem eine Stelle bei einer Gerüstbaufirma in Aussicht. In dem Glauben, das Jobcenter zahle notfalls die gesamte Miete, schloss der Eigentümer den Vertrag ab.

Anteil der Miete vom Landratsamt schwankte

Für die ersten beiden Monate erhielt er auch die volle Monatsmiete in Höhe von 1300 Euro. Danach stellten die Eheleute ihre Zahlungen ganz ein. „Es ging irgendwie nicht", wie sie sagten. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Ehemann mittlerweile wieder bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitete. Der Vermieter erhielt lediglich vom Landratsamt einen Teilbetrag, der je nach Verdienst des Ehemanns zwischen 300 und 500 Euro schwankte. Als ab Mai 2016 die Mietzahlungen ganz ausblieben, suchte der Vermieter zunächst das persönliche Gespräch mit dem Ehepaar. „Man kann ja mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten, das habe ich ja verstanden. Aber immer musste ich nachhaken. Dann hieß es, das Amt habe irgendeinen Antrag verschlampt“, erzählte der Vermieter vor Gericht.

Immer wieder lässt er sich vertrösten und glaubt den Ausführungen des Ehepaares. Bis September 2016 herrscht auch noch ein gepflegter Umgangston zwischen allen Beteiligten, was der Whatsapp-Verkehr belegt, den Richter Christian Pfuhl auszugsweise vorliest.

Fristlose Kündigung und Räumungsklage

Erst nachdem sich die Mietrückstände auf 4500 Euro belaufen, wird der Vermieter aktiv. Es kommt zu einer Aussprache und einer Zahlungsvereinbarung von monatlich 200 Euro. Doch auch dieser Zahlung kommen die Mieter nicht nach. Es folgen fristlose Kündigung und Räumungsklage.

Die Stimmung kippt endgültig. Die Familie fühlt sich von dem Vater des Vermieters, der im Erdgeschoss des Meckenbeurer Wohnhauses lebt, genötigt. Der Vermieter selbst warnt auf Facebook und mit Flyern vor den vermeintlichen Mietbetrügern. „Ich will nur, dass dieses Verhalten bestraft wird“, fordert er. Doch auch wenn dieses Verhalten moralisch vielleicht als Betrug gilt, vor dem Gesetz ist der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt.