
Das Landratsamt wirft einen Blick zurück auf die Corona-Entwicklung im Kreis in der vergangenen Woche: Demnach wurden 30 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 stationär in den Kliniken behandelt. Am Montagnachmittag, 22. Februar, lag die Gesamtzahl der Corona-Fälle im Bodenseekreis seit Beginn der Pandemie bei 4729. Als akute Infektionsfälle galten zu Wochenbeginn 375 Personen.
In der zurückliegenden Woche (Montag, 15. , bis einschließlich Sonntag, 21. Februar) sind dem Gesundheitsamt Bodenseekreis insgesamt 77 neue Corona-Infektionsfälle gemeldet worden. Es wurde 21 Mal eine Virusvariante (Mutation) labordiagnostisch nachgewiesen, insgesamt sind es bisher 65 bekannte Fälle, wie das Landratsamt mitteilt. Es wurden in der zurückliegenden Woche außerdem fünf Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet.
Der höchste Sieben-Tages-Wert je 100 000 Einwohner lag in der zurückliegenden Woche bei 41 am Mittwoch. Am Montagnachmittag dieser Woche waren es 36,4. Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen sind im Bodenseekreis insgesamt 4145 Impfdosen verabreicht worden, 931 davon als Zweitimpfung. Seit Donnerstag wird im Kreisimpfzentrum (KIZ) auch der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca verabreicht. Wegen der unterschiedlichen Zulassung beider Produkte erhalten impfberechtigte Personen ab 65 Jahre den Impfstoff von Biontech/Pfizer, jüngere Berechtigte den von Astrazeneca. Für die Erst- und die Zweitimpfung wird jeweils dasselbe Präparat verwendet. Es ist nicht möglich, den Impfstoff selbst auszuwählen oder Wünsche zu äußern, wie das Landratsamt in seinem wöchentlichen Update unterstreicht. Mit den zusätzlichen Lieferungen eines weiteren Herstellers habe sich die verfügbare Impfstoffmenge im Landkreis mehr als verdoppelt, heißt es weiter.
Pro Woche stehen nun rund 2200 Impfdosen für die Erst- und Zweitimpfung zur Verfügung. Nicht ganz die Hälfte davon ist für Bewohner und Personal von Pflegeheimen sowie für das Personal in den drei Kliniken, den Rettungsdienst und Personal von Schwerpunktpraxen vorgesehen. Der andere Teil wird über die landeseinheitliche Terminvergabe entsprechend der Bundesimpfverordnung berechtigten Personen angeboten. Wenn wegen geringerem Abruf durch die Heime, Kliniken und Praxen mehr Dosen verfügbar sind, werden kurzfristig zusätzliche Termine freigeschaltet, die dann durch Impfberechtigte über das Buchungssystem gebucht werden können.