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Trotz Verurteilung: Jugendlicher will mit Bombendrohung nichts zu tun haben

Friedrichshafen / Lesedauer: 4 min

Jugendstrafe für minderjährigen Täter – Forderungen nach Schadenersatz könnten noch folgen
Veröffentlicht:26.04.2018, 17:54

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Der Jugendliche der im Juni 2017 dem Medienhaus k42 mit einer Bombe gedroht hatte, ist verurteilt worden. Zwei Jahre Jugendstrafe erwarten ihn nun – doch Ansprüche auf Schadenersatz könnten ihn noch empfindlicher treffen. Der Jugendliche bestreitet auch nach dem Urteil, dass er etwas mit dem Drohbrief zu tun hat.

Der Minderjährige wurde am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Tettnang verurteilt. Im Juni hatte er mit seinem Drohbrief für viel Aufregung in der Häfler Innenstadt gesorgt. Er hatte gedroht, im Medienhaus an der Karlstraße eine Bombe zu zünden, wenn er nicht 100 000 Euro bekäme. Die Polizei sperrte daraufhin großräumig das Gebäude ab. Acht Wochen später konnte die Kriminalpolizei den Jugendlichen schließlich als Verfasser des Briefes ermitteln.

An zwei Verhandlungstagen musste sich der Minderjährige wegen Störung des öffentlichen Friedens unter Androhung von Straftaten in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung verantworten. Neben der Bombendrohung als Hauptdelikt musste sich der junge Mann auch wegen Diebstählen und Körperverletzungen verantworten. Weil der junge Mann noch nicht volljährig ist, wurde der Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Keine Regung beim Täter

Ob der Jugendliche wirklich für zwei Jahre ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest. „Er hat ein halbes Jahr Zeit, um sich zu bewähren“, sagt der Vorsitzende Richter, Martin Hussels , gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Er muss diese Zeit in einer besonderen Wohngruppe für Jugendliche verbringen. Bei einer Jugendstrafe steht für die Staatsanwaltschaft im Vordergrund, dass sie einen erzieherischen Zweck erfüllt.

Deshalb sei Hussels der Forderung des Staatsanwalts nicht nachgekommen. Dieser hatte in der Verhandlung ein Jahr und sechs Monate für den Jugendlichen gefordert. Auch der Anwalt des Jungen war einverstanden mit der Forderung des Staatsanwalts. Der Jugendliche habe bei der Verkündung des Urteils keine Regung gezeigt. „Auch während der Verhandlung war der Jugendliche sehr ruhig“, sagt Hussels.

Für die Staatsanwaltsschaft habe es keinen Zweifel daran gegeben, dass der Junge die Vergehen begangenen habe. Die Drohung gegenüber des Medienhauses war dabei der Hauptdelikt, hinzu kamen Delikte wie Diebstahl und Körperverletzung. „Auf Grundlage der Indizien sind wir der Überzeugung, dass er all diese Taten begangen hat und insbesondere der Urheber des Erpresserbriefs ist“, sagt Hussels.

Der Frage, ob er seine Drohung dabei auch hätte umsetzen können, ist die Staatsanwaltsschaft, nicht nachgegangen. „Das spielt in diesem Kontext auch keine Rolle“, sagt Hussels. Der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens verlange nicht, dass er auch eine Bombe hätte bauen können. Auch wenn die Indizien für Hussels eindeutig sind, hat der Jugendliche bestritten, etwas mit dem Drohbrief zu tun zu haben. „Wir wissen, dass er zu dieser Zeit im Medienhaus war“, sagt Hussels.

Einzuordnen, ob das Urteil ein hartes sei oder nicht, sei schwierig, so Hussels. „Der Hauptvorwurf einer Bombendrohung kommt sehr selten vor bei uns“, sagt Hussels. Deshalb gebe es keinen Vergleich. „Wir haben uns schlichtweg von der Frage leiten lassen, ab welchem Maß die Strafe erzieherisch wirkt“, sagt er.

Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig. Der Verurteilte hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Ungeachtet drohen ihm noch empfindliche finanzielle Folgen der Tat. Wegen des Einsatzes von Rettungsdiensten und dem Ausfall von Linienschiffen im Hafen sowie Geschäften, die wegen der Drohung zeitweise schließen mussten, war im Juni ein mindestens fünfstelliger Schaden entstanden.

Unter anderem die Bodensee-Schiffsbetriebe BSB denken deshalb laut eines Sprechers darüber nach, Schadenersatz zu fordern. Sie mussten damals die Fähre nach Langenargen umleiten. Martin Huchler, Geschäftsführer des Modegeschäfts Huchler im k42 will dagegen von solchen Schritten absehen: „Wir konnten damals erst um 14 Uhr öffnen und hatten Umsatzausfälle“, sagte er im SZ-Gespräch. Man glaube aber nicht, dass sich ein Bemühen um Schadenersatz noch lohne.

Die Stadt Friedrichshafen und das Polizeipräsidium Konstanz konnten am Donnerstag noch nicht einschätzen, ob sie eventuell Kosten für den Einsatz damals gelten machen.