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Regierungspräsidium

Tempo 30 gilt wieder in Werastraße

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Verkehr an der Realschule St. Elisabeth wieder eingebremst – Neuer Landeserlass macht’s möglich
Veröffentlicht:04.12.2017, 19:23

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Tempo-Jojo in der Werastraße: Vor gut einem Jahr hat das Regierungspräsidium das von der Stadtverwaltung verfügte ganztägige Tempo 30 auf Höhe der Realschule St. Elisabeth aufgehoben und 50 km/h angeordnet. Jetzt gilt wieder Tempo 30 – und dabei soll’s auch bleiben.

Es war schon ein ziemlich kurioser Vorgang, der sich Ende des vergangenen Jahres in zwei kleinen Metalltafeln manifestierte. „Lärmschutz 22 - 6 h“ stand auf ihnen zu lesen – montiert wurden sie an die Tempo-30-Schilder, mit denen bislang der Verkehr vor der Realschule St. Elisabeth eingebremst worden war. Jetzt durfte tagsüber wieder 50 km/h gefahren werden, Tempo 30 galt fortan nur noch nachts. Der Trick der Stadtverwaltung, über das Hintertürchen Lärmschutz auch Kinderschutz zu erreichen, hatte nicht funktioniert. „Bei der Prüfung der Maßnahmen des Lärmaktionsplans hat das Regierungspräsidium festgestellt, dass die bisherige Regelung in der Werastraße nicht gerechtfertigt ist“, ließ die städtische Pressesprecherin Monika Blank damals wissen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Schutz der Schüler sei nur möglich, wenn es sich um eine Grundschule handelt – und dann auch nur zu Unterrichtszeiten, also beispielsweise von 7 bis 17 Uhr.

Keine Hauptverkehrsstraße

Das Regierungspräsidium machte im Januar nicht viel Hoffnung, dass das Tempo bald wieder gedrosselt werden könnte. Die Tübinger Behörde berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, die eine Beschränkung auf 30 km/h an Kindergärten oder Schulen nur noch auf sogenannten Hauptverkehrsstraßen zulässt. Das Problem: Die Realschule St. Elisabeth hat keinen direkten Zugang zu einer Hauptverkehrsstraße wie zum Beispiel der Zeppelinstraße, sondern nur zur Werastraße. Monika Blank, Sprecherin der Stadtverwaltung, kündigte an, dass das Häfler Rathaus den Kampf um das ganztägige Tempo 30 nicht aufgegeben habe: „Sobald sich rechtliche Möglichkeiten ergeben, dort eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen, werden wir dies tun.“

Diese rechtlichen Möglichkeiten haben sich jetzt ergeben. Nach einem neuen Erlass des Landes dürfen nun auch im unmittelbaren Nahbereich von weiterführenden Schulen zeitlich begrenzte Tempo 30-Bereiche eingerichtet werden. „Dies bedeutet, dass in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr nur mit 30 km/h gefahren werden darf“, teilt die Stadtverwaltung mit. Kombiniert mit dem Lärmaktionsplan, der eine Reduzierung auf 30 km/h in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr erlaubt, wären die neuen Geschwindigkeitsbestimmungen allerdings etwas unübersichtlich dahergekommen – denn zwischen 6 und 7 Uhr sowie 17 und 22 Uhr wären 50 km/h erlaubt gewesen. Diese Regelung hätte einen Schilderwald zur Folge, den man den Autofahrer nicht zumuten wollte, lässt die Stadtverwaltung wissen. Im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit habe das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt (BSU) deshalb in Absprache mit dem Regierungspräsidium Tübingen in der Werastraße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.

Sehr positiv sieht die Sache übrigens Sabine Schuler-Seckinger, die Rektorin der Realschule St. Elisabeth: „Wir freuen uns. Tempo 30 nur nachts war doch absoluter Blödsinn.“