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Streit um Friedrichshafener Bürgermeisterwahl geht weiter – Antragsteller will geklärt haben, ob politische oder fachliche Gründe zur Wahl führten

Friedrichshafen / Lesedauer: 4 min

Amtsantritt von Dieter Stauber soll verhindert werden – Antragsteller will Fragen klären
Veröffentlicht:13.12.2018, 13:22

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Die Wahl von Dieter Stauber zum Bürgermeister für das Dezernat II wird erneut angefochten. Das hat am Donnerstag der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen, der Verwaltungsrichter Otto-Paul Bitzer , bestätigt. Ein Mitbewerber stellt den Antrag auf Nichteinstellung Staubers, und das Gericht habe zu prüfen, ob der geeignetste Bewerber ausgewählt wurde, sagt Otto-Paul Bitzer.

Dem Antragsteller, der nicht genannt werden will, geht es darum, die Frage klären zu lassen, ob politische oder fachliche Gründe zur Wahl Dieter Staubers geführt haben. Andere Mitbewerber, darunter der erste Antragsteller, dessen Eingabe vor Gericht abgewiesen worden war (lesen Sie dazu auch unten: Das geschah bisher), sei auf ihn zugekommen und habe ihn ermutigt, den Schritt zu machen, da er selbst dazu keine Möglichkeit mehr habe.

„Will dem Gewählten nicht schaden“

Gegenüber der Schwäbischen Zeitung sagte der Antragsteller, er habe es nicht glücklich gefunden, wie der letztlich Gewählte zuvor in Stellung gebracht worden sei. Die Qualität der Bewerbung des gewählten Dieter Stauber könne er nicht beurteilen, er kenne ihn auch gar nicht und wolle ihm persönlich auch nicht schaden. Ihm gehe es um die Klärung seiner Fragen zum Wahlverfahren.

Der erste Antragsteller war vor Gericht abgeblitzt, weil er noch am Wahltag seine Bewerbung zurückgezogen hatte und somit später laut Verwaltungsgericht nicht das Recht gehabt habe, diesen Antrag zu stellen. Der Bewerber, der den aktuellen Antrag gestellt hat, stand hingegen auf der Liste der möglichen Kandidaten und hat damit sehr wohl dieses Recht.

Auch die Zeit, die bislang verstrichen ist, tut da nichts zur Sache. „Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass man den Kandidaten Zeit lassen müsse, um sich klarzuwerden, ob sie gegen die Wahl vorgehen wollen“, sagt Otto-Paul Bitzer. Es gibt also keine gerichtlichen Fristen für solche Anträge zum Konkurrentenstreitverfahren.

Das Gericht, sagt Otto-Paul Bitzer, habe nun zu prüfen, ob der geeignetste Bewerber ausgewählt wurde beziehungsweise ob der Antragsteller geeigneter sei als der Gewählte. Hier gelte der Bestenauslesegrundsatz. Die Frage müsse beantwortet werden, ob bei der Wahl Fehler passiert seien. „Der Antragsteller muss zeigen, dass er der geeignetere Kandidat ist“, sagt Bitzer. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass er das ist, so dürfe der gewählte Kandidat nicht Bürgermeister werden. Auf die Frage, ob die Stadt dann verpflichtet sei, den Antragsteller einzustellen, meinte Otto-Paul Bitzer, dass die Stadt die Möglichkeit habe, die Stelle, sachlich begründet, neu auszuschreiben.

Die Stadt selbst teilt zu dem neuerlichen Verfahren lediglich mit: „Wir prüfen derzeit die Rechtslage und werden bis Montag entscheiden, wie weiter zu verfahren ist.“

Das Gericht selbst will schnell entscheiden, zumal dort die Sachverhalte und Grundlagen des Themas aus dem ersten Verfahren im November bekannt seien, sagt Otto-Paul Bitzer. Einen genauen Terminplan, nach dem das Gericht entscheide, gibt es jedoch nicht.

Das geschah bisher:

Am 1. Oktober wird Dieter Stauber, Fraktionsvorsitzender der SPD im Gemeinderat, zum Bürgermeister für das Dezernat II gewählt.

Anfang November versucht ein ehemaliger Bewerber, der in Friedrichshafen Bürgermeister für das Dezernat II werden wollte, den Amtsantritt des gewählten Kandidaten Dieter Stauber (SPD) gerichtlich zu verhindern. Er ruft das Verwaltungsgericht Sigmaringen an, stellt einen Antrag, damit es in einem Eilverfahren anordnet, die Stelle des Dezernenten nicht zu besetzen. Der Ex-Bewerber betrachtet die Wahl von Stauber als „Farce“. Dem Gemeinderat wirft der Mann Klüngelei vor. Zudem beklagt er sich darüber, dass die Stadt bei der Besetzung der Stelle nicht nach dem Prinzip der „Bestenauswahl“ vorgegangen sei.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilt Mitte November in dieser Angelegenheit und spricht dem Antragsteller das Recht ab, diesen Antrag zu stellen, da er seine Bewerbung zurückgezogen hatte.

Eine Woche später, am 22. November, begründet das Gericht das Urteil mit den Worten: „Dem Antragsteller steht nach Rücknahme seiner Bewerbung kein Bewerberverfahrensanspruch mehr zu.“

Die Stadt wartet Einspruchsfristen ab und will am 17. Dezember die Stelle besetzen.