Die Stadt Friedrichshafen hat im vergangenen Jahr einer Vielzahl von Unternehmen eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer gewährt. Auch 2021 sollen die lokalen Gewerbetreibenden auf ihren Antrag hin unterstützt werden, teilt die Verwaltung mit.
Den Stundungsantrag können alle Gewerbetreibenden stellen, die durch die Corona-Einschränkungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, also nachweislich unmittelbar und erheblich betroffen sind. Die Stundungserleichterungen gelten zunächst bis 30. Juni, im Falle von angemessenen Ratenzahlungen sogar bis 31. Dezember. Sie umfassen folgende Forderungen: Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie städtische Mieten und Pachten für Gewerbeimmobilien. Bei der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass zunächst das örtliche Finanzamt mit einem Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 kontaktiert werden muss.
Begründete Stundungsanträge können eingereicht werden unter
stadtkasse@friedrichshafen.de
ür weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtkasse unter Telefon 07541 / 203 13 20 zur Verfügung.
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