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Denkmalkarte

Stadt lässt sich in Denkmalkarte schauen

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Nach der Debatte um den Abriss des Hotels Schöllhorn legt die Verwaltung eine Liste mit Kulturdenkmalen vor
Veröffentlicht:05.05.2016, 13:17

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Nachdem sich der Bagger tief ins Innere gefressen hat, geben die Reste des einstigen Hotels Schöllhorn in der Friedrichstraße naturgemäß alles andere als ein denkmalwürdiges Bild ab. Weiterhin sehr denkwürdig ist dagegen die heftige Diskussion, die der Abriss des Gebäudes aus dem Jahr 1811 auslöste. Daraus zog die Stadt offenbar Konsequenzen: Bürgermeister Stefan Köhler legte am Dienstag im Technischen Ausschuss eine Liste mit den Häfler Kulturdenkmalen vor.

Nicht in der Liste aufgeführt (siehe unten), noch auf der dazugehörigen Innenstadt-Karte verzeichnet, ist das Hotel Schöllhorn . Zu dessen Status teilte die Stadt, wie berichtet, Anfang April mit: Die Genehmigung zum Abriss und Neubau eines Gebäudes am Platz des historischen Hotels ist erteilt worden, bevor das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wurde. Soll heißen: Zuerst lagen die Genehmigungen vor, dann ist die Denkmalpflege des Landes auf das Gebäude aufmerksam geworden. Die Folge: Bürgerproteste liefen ins Leere, Mitte März rückte der Abrisstrupp an.

Zurück blieben Gebäudetrümmer und einige enttäuschte Häfler, die erklärten: Der Abriss sei „rechtens, aber nicht richtig“, die Stadt habe an dem besonderen Standpunkt Chancen verspielt und ihre Bürger nicht ausreichend über diese stadtbildprägenden Veränderungen informiert. Vorwürfe, die anscheinend bei Oberbürgermeister Andreas Brand ankamen, er will sich demnächst mit Kritikern an einen Tisch setzen. Das Thema habe auch in der Verwaltung und der Kommunalpolitik zu einer Diskussion über den Umgang mit historischen Häusern geführt, teilte der OB vor zwei Wochen mit.

Verdacht auf Kulturdenkmal

Es müsse einen anderen Weg als den der Konfrontation und gegenseitigen Schuldzuweisung geben, „um zwischen dem Wunsch nach Erhalt von geschichtlich bedeutsamen Gebäuden und dem Interesse nach Schaffung von Wohnraum zu vermitteln“, betonte Andreas Brand. Eine Voraussetzung dafür soll wohl die Liste sein, die Bürgermeister Köhler jetzt öffentlich gemacht hat. Diese umfasst alle Gebäude und Gebäudeteile, die Friedrichshafener Kulturdenkmale sind. Inklusive Verdachtsfälle, deren Bewertung durch das Regierungspräsidium Tübingen noch aussteht.

Eine Einschränkung: Wie dem Schriftstück zu entnehmen ist, sind nur geprüfte und bestätigte Denkmale zum angegebenen Datum (Stand Januar 2015) aufgeführt, und es wird keine Vollständigkeit garantiert. Vollumfänglich Auskunft gibt die Liste darüber, ob für die Gebäude und Gebäudeteile Paragraph zwei oder zwölf des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale für Baden-Württemberg gilt. Das Innenministeriums teilt auf seiner Internetseite www.landesrecht-bw.de mit: Paragraph zwei regelt unter anderem, dass am Erhalt der Kulturdenkmale aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Paragraph zwölf bietet einen zusätzlichen Schutz für eingetragene Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung durch Eintragung in das Denkmalbuch. Beispiele aus Friedrichshafen: Schloss mit Schlosskirche (§ 12), Rathaus (§ 2).

Wie Bürgermeister Stefan Köhler im Technischen Ausschuss des Gemeinderates zudem berichtete, hat die Stadt das Regierungspräsidium gebeten, den Status aller Gebäude in den Sanierungsgebieten Friedrichstraße/Möttelistraße und „Hinterer Hafen“ nochmals zu überprüfen. Der Fall Schöllhorn scheint der Verwaltung durchaus eine Lehre zu sein.