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Gerichtsprozess

Prozess um illegal gefällte Kastanien endet vorzeitig

Friedrichshafen / Lesedauer: 2 min

Grundstückseigner legt Einspruch gegen Bußgeld ein – und zieht ihn dann wieder zurück
Veröffentlicht:23.02.2018, 15:15

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Der Gerichtsprozess um acht gefällte Kastanien in Ailingen ist am Freitag zu einem jähen Ende gekommen. Ein Grundstückseigner sollte 15 000 Euro Strafe zahlen, weil er die Bäume auf seinem Grundstück im Jahr 2015 illegal gefällt haben soll. Dagegen legte er Einspruch ein, den er am Freitag allerdings wieder zurückzog – aus Angst vor einer noch höheren Strafe.

Bis zuletzt bestand der angeklagte Grundstückseigner darauf, die Bäume nicht widerrechtlich gefällt zu haben. „Nachdem ich ein Gutachten beim Landratsamt eingereicht hatte, dachte ich, der Fall wäre damit erledigt“, gab er am Freitag vor dem Amtsgericht Tettnang an. Mit der dortigen Hautpverhandlung gegen den Mann hatte der nunmehr rund zwei Jahre dauernde juristische Streit um die umstrittene Fällung der alten Bäume seinen Höhepunkt erreicht. 2015 waren die Bäume gefällt worden, mehrfach unterbrochen von Protest von Naturschützern. Bis zuletzt war unklar, wer im Recht war: Der Grundstückseigner oder das Landratsamt Bodenseekreis. Es hatte immer behauptet, die Fällung untersagt zu haben.

Detailfragen mussten geklärt werden

Vor Gericht ging es nun um Detailfragen: Waren die Bäume wirklich krank? Hätten sie jederzeit einstürzen können, wie das vom Angeklagten damals beschafftes Gutachten behauptete? „Ich hatte einfach Angst, dass jemandem etwas passiert. Dann hätte ich nämlich dafür haften müssen“, sagte der Grundstückseigner am Freitag. Deshalb habe er die Bäume schließlich ohne Genehmigung entfernt. Das Landratsamt sah das anders. „Wir haben deutlich gemacht, dass der Grundstückseigner die 150 Jahre alten Kastanien nicht ohne Genehmigung fällen durfte“, betonte Michael Bussek, der Leiter des Rechts- und Ordnungsamts Bodenseekreis vor Gericht. Gefahr wäre allenfalls von einem der Bäume ausgegangen, hieß es später.

Richterin Heike Jakob stellte schließlich fest, dass der Angeklagte demnächst ein Mehrfamilienhaus an der Stelle errichten will – ein starkes Motiv. Und dass er bei den drei Fällungen drei Mal bewusst gegen ein Verbot verstoßen habe. Für drei Taten könne man auch drei Bußgelder verhängen, gab sie dem Grundstückseigner zu verstehen.

Der verstand, was die Richterin meinte. Angesichts einer nun drohenden, mindestens doppelt so hohen Buße wie ursprünglich, zog er schließlich seinen Einspruch zurück. Auch wenn nun Klarheit über die Rechtsverhältnisse herrscht – die Kastanien von Ailingen kommen nicht wieder zurück.