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Bombendrohung

Prozess nach Bombendrohung in Friedrichshafen beginnt

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Jugendschöffengericht verhandelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil der Angeklagte minderjährig ist
Veröffentlicht:24.04.2018, 18:03

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Eine Bombendrohung gegenüber dem Medienhaus k42 hat im Juni vergangenen Jahres für erhebliche Aufregung in Friedrichshafen gesorgt. Der Jugendliche, der den Drohbrief verfasst und eine Zahlung in Höhe von 100 000 Euro gefordert haben soll, muss sich am Mittwoch und Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tettnang verantworten. Angeklagt ist er wegen Störung des öffentlichen Friedens unter Androhung von Straftaten in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpresssung.

Da der Angeklagte noch minderjährig ist, wird das Jugendschöffengericht den Fall unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln. Dementsprechend zurückhaltend zeigt sich im Vorfeld der Verhandlung der Vorsitzende Richter Martin Hussels gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Gar nicht äußern will er sich zum Beispiel dazu, ob der Jugendliche tatsächlich in der Lage gewesen wäre, seine Drohung umzusetzen. „Das muss die Beweisaufnahme zeigen“, sagt er.

Dass der Drohbrief allerdings mitnichten als „Dummer-Jungen-Streich“ einzustufen ist, sondern eine gewisse kriminelle Energie beim Angeklagten zu erkennen sei, das zeige allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft den Fall am Jugendschöffengericht angeklagt habe, so Hussels.

Schon vorher aufgefallen

Wolfgang Angster, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg, bestätigt das – und verweist darauf, dass am Jugendschöffengericht immer dann angeklagt werde, wenn mit einer Jugendstrafe zu rechnen sei – was im Erwachsenenstrafrecht einer Freiheitsstrafe entsprechen würde. Ansonsten hält sich auch Angster mit Verweis auf die nichtöffentliche Verhandlung mit Auskünften zurück.

So bleibt er auch bei der Frage, welche Indizien gegen den Angeklagten vorliegen, recht vage: So habe es Hinweise gegeben, dass sich der Jugendliche schon zuvor im Medienhaus aufgehalten und dass es gewisse Schwierigkeiten mit ihm gegeben habe. Außerdem sei er in der Vergangenheit bereits durch Straftaten aufgefallen. Und so werden einige kleinere Delikte am Mittwoch und Donnerstag auch gleich mitverhandelt. Selbst geäußert zu den Vorwürfen hat sich der Jugendliche bislang offenbar lediglich zu diesen weniger schwer wiegenden Vorwürfen, und auch hier nur teilweise. Die insgesamt sieben Zeugen hat Richter Martin Hussels allesamt zum Hauptvorwurf in Sachen Bombendrohung geladen.

Ende Juni 2017 war im k42 ein Brief eingegangen, in dem der Verfasser 100 000 Euro gefordert und mit dem Zünden einer Bombe in dem Gebäude gedroht hatte, falls er das Geld nicht erhalten sollte. In dem Medienhaus nahm man das Schreiben zunächst offenbar nicht so richtig ernst. Erst drei Tage später wurde die Polizei alarmiert, die das Gebäude daraufhin räumte und weiträumig absperrte. Der Fähr- und Schiffsbetrieb wurde aufgrund der Nähe zum Hafen teilweise eingestellt, die Autofähre Friedrichshafen-Romanshorn ließ ihre Fahrgäste nach langem Warten auf dem See schließlich in Langenargen aussteigen. Eine Bombe wurde im k42 letztlich nicht gefunden.

Als mutmaßlichen Verfasser des Drohbriefes ermittelte die Kriminalpolizei acht Wochen später den Jugendlichen, der sich nun in Tettnang vor Gericht steht.