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Ausbaggerung

Gericht muss entscheiden: Niemand will für Ausbaggerung am Hafen zahlen

Friedrichshafen / Lesedauer: 3 min

Land und BSB streiten sich um Kostenfrage – Das Urteil soll heute fallen
Veröffentlicht:11.07.2018, 20:05

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Wer bezahlt die 425 000 Euro für die Ausbaggerung der Hafenzufahrt in Friedrichshafen im Jahr 2015? Wegen dieser Frage streiten sich das Land und die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB). Am Mittwoch wurde der Fall vom Verwaltungsgericht Sigmaringen, das in Amtzell verhandelte, neu aufgerollt. Am Donnerstag soll ein Urteil fallen.

Von Zeit zu Zeit muss die Hafenausfahrt in Friedrichshafen ausgebaggert werden. Der Grund: Mit den Jahren sammeln sich in der 200 Meter langen Rinne, in der die Schiffe in den Hafen einfahren, Steine an. Ist das Wetter zu windig oder der Wasserstand zu niedrig, kann das für alle Beteiligten auf dem Schiff gefährlich werden, weil die Fähre dann hängen bleiben kann. Im Jahr 2015 war war das Risiko dafür sehr hoch: Die Rinne war so eng, dass es für das Schiff bei starkem Wind keinen Spielraum mehr gegeben hätte und es sich so hätte festfahren können.

Hafensperrung drohte

Schon vorher hatten sich Land und BSB darum gestritten, wer die nötige Hafenausbaggerung vornehmen muss. Schließlich wurde das Landratsamt des Bodenseekreises aktiv und verlangte eine Sperrung des Schiffbetriebs, sollte der Wasserspiegel unter drei Meter fallen. Einen Ausfall hätte sich die BSB nicht leisten können. Also beauftragte sie ein Unternehmen, das die Ausbaggerung vornahm, damit die Schiffe weiterhin fahren können. Damit war die Frage, wer dafür zahlen soll, aber noch nicht beantwortet.

Der Hafen in Friedrichshafen wie die Fahrrinne verlanden mit der Zeit immer mehr. Zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Hafenbetreiber laufen derzeit Verhandlungen, wer und wo für notwendige Ausbaggerungsarbeiten zuständig ist.

Da die Antwort auch juristisch sehr komplex ist, landeten die BSB und das Land schließlich im Gerichtssaal. Die BSB hatte das Land auf Kostenübernahme verklagt. Die Gesetzeslage, wer diese Kosten zu tragen hat, ist nicht eindeutig. Einige Gesetze sprechen dafür, dass das Land die Kosten übernehmen muss. Andere Gesetze sprechen dafür, dass die Bodensee-Schiffsbetriebe diese Kosten tragen müssen.

Knifflige Gesetzeslage

Rechtsanwalt Alexander Kukk vertritt die Bodensee-Schiffsbetriebe und argumentierte beim Gerichtsverfahren mit dem Wassergesetz. Hauptargument des Juristen war aber das Bodensee-Schifffahrtsübereinkommen, das aus dem Jahr 1975 stammt. Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich und damit Bundesgesetz. Laut Grundgesetz sind die Länder für die Umsetzung von Bundesgesetzen zuständig.

Im Bodensee-Schifffahrtsübereinkommen steht, dass es keine Schifffahrtshindernisse geben soll. Die zu enge Rinne sei ein solcher Fall. Das ist laut Kukk der hauptsächliche Grund, warum das Land die Kosten der Ausbaggerung übernehmen soll.

Oberregierungsrätin Ellen Siegel vom Regierungspräsidium Tübingen vertrat die Interessen des Landes. Sie argumentierte mit dem Wasserhaushaltsgesetz, das zwar normalerweise das Land in der Pflicht sieht, bei besonderen Hafenzufahrten aber eine Ausnahme macht. Konkret bedeutet das, dass das Land laut Ellen Siegel nicht für den Hafen zuständig ist. Zudem habe die BSB die Ausbaggerung des Hafens schon fertiggestellt, weshalb das Land nicht mehr zuständig sei.