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Landgericht

Drogenhändler muss ins Gefängnis

Friedrichshafen / Lesedauer: 2 min

Drogenhändler muss ins Gefängnis
Veröffentlicht:22.07.2010, 10:20

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Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Landgericht Ravensburg einen 40-Jährigen verurteilt. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts über mehrere Jahre hinweg insgesamt rund 15 Kilogramm Drogen gekauft, verkauft und selbst konsumiert.

Insgesamt 18 Fälle des nicht erlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge hat ihm die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Martina Hirsch nachgewiesen. Das geschah zwischen 2005 und 2009 im Raum Langenargen, Friedrichshafen bis nach Baindt.

Elf Kilogramm von einem Brüderpaar gekauft, mit Gewinn verkauft oder für den Eigenverbrauch reserviert zu haben, räumte der Angeklagte ein. Von dem Angebot des Gerichts, seine Abnehmer zu nennen und damit auf eine mildere Strafe hoffen zu können, machte er keinen Gebrauch. Das Brüderpaar war in Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt Hinzistobel als Zeugen vorgeführt. Sie sitzen ein, weil sie den Anbau und Verkauf von über 140 Kilogramm Drogen zu verantworten haben.

Als derzeitigen „Haus- und Hof-Zeugen“ bezeichnete die Vorsitzende den Bruder im Zeugenstand, der das Marihuana auf der eigenen Plantage hochgezogen hat und bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt ist. Fast täglich sitzt er momentan im Landgericht, um sein Wissen bei diversen Prozessen kundzutun. Der 38-jährige Arbeiter produzierte angeblich mehr Gras als sein mitinhaftierter Bruder absetzen konnte. Unter anderem an den Angeklagten.

Angeklagter zeigt Reue

Wie „blöd und blauäugig“ müsse man eigentlich sein, so etwas zu machen, fragte der Oberstaatsanwalt, der im Angeklagten nicht den typischen Drogendealer sieht, aber dennoch auf vier Jahre und neun Monate sowie eine Geldstrafe von 30 000 Euro plädierte.

Rechtsanwalt Thomas Mayer ging von einem minderschweren Fall aus. Von den eingeräumten elf Kilogramm seien drei Kilogramm für den Eigenverbauch gewesen, bat er um Milde. Sein Mandant sei durch seine erschwerende Alltagssituation in eine schlichte Abhängigkeit geraten. Vom Gewinn habe er gelebt, in seine Modellautos investiert und einen Teil an seine Eltern weitergegeben. In seinem letzten Wort bereute der Angeklagte sein Tun. In der Haft sei ihm klar geworden, nicht nur seine Existenz aufs Spiel gesetzt zu haben, sondern auch die seiner Mutter, seines Sohnes und seiner Lebensgefährtin.

Zugunsten des Angeklagten legte das Gericht aus, dass er nicht vorbestraft war und er ein Teilgeständnis ablegte, zu seinen Lasten, dass er erhebliche Mengen über eine lange Dauer angekauft und verkauft habe. Zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten kommt eine Geldstrafe von 28 000 Euro. Das entspricht der Summe, die der Angeklagte in etwa als Gewinn erlöst hat.