StartseiteRegionalBodenseeFriedrichshafenDrogen statt Gewalt bedeutet Wende im Schweizer Tötungsfall

Tötungsfall

Drogen statt Gewalt bedeutet Wende im Schweizer Tötungsfall

Friedrichshafen / Lesedauer: 2 min

Vier Monate nach dem Tod einer Frau in der Schweiz sind drei Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen worden. Die Leiche von Isabela T. hatte in einen Teppich gewickelt in einem Wald im Kanton Thurgau gelegen.
Veröffentlicht:16.04.2018, 10:52

Von:
Artikel teilen:

Vier Monate nach dem Tod einer Frau in der Schweiz sind drei Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein Waldbesitzer hatte die in einen Teppich gewickelte Leiche der jungen Frau am 25. Januar bei Zezikon zwischen Kreuzlingen und Frauenfeld gefunden.

Die Polizei hatte die Frau schnell identifiziert: Es handelte sich um die 20-jährige Isabela T. aus dem Kanton Aargau. Sie war seit dem 12. November 2017 als vermisst gemeldet gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hatte nach dem Fund das Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das Aufschluss über die Todesursache geben sollte. Die Ergebnisse liegen nur vor.

Drogen als wahrscheinliche Todesursache

Nach Angaben von Schweizer Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Untersuchungen der sterblichen Überreste keine Anzeichen für einen gewaltsamen Tod ergeben. Doch laut Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin konnten die Todesursache, die Todesart und der Todeszeitpunkt nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Weil es weder Hinweise auf eine Gewalteinwirkung noch auf eine krankhafte Organveränderung gab, sei aus rechtsmedizinischer Sicht in erster Linie eine „substanzbedingte“ Ursache für den Tod möglich – etwa durch die Einnahme von Drogen.

Verdacht gegen drei Männer nicht erhärtet

Die Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass Isabela T. bereits am 3. November 2017 in Thun verstorben sei.

Nach dem Leichenfund hatte die Polizei drei Männer aus dem Kanton Thurgau festgenommen. Sie saßen wegen des Verdachts auf vorsätzliche Tötung in Untersuchungshaft. Sie durften das Gefängnis jetzt wieder verlassen, weil sich der Verdacht gegen sie durch die Ergebnisse aus der Rechtsmedizin nicht erhärten ließ.

Allerdings laufen die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei weiter. Nun geht es nicht mehr um vorsätzliche Tötung, sondern um mögliche unterlassene Hilfeleistung, Störung der Totenruhe und den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.