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Übergriff

Versuchte Vergewaltigung sorgt für Aufregung - Das ist an den Vorwürfen dran

Ulm / Lesedauer: 2 min

An einem Spielplatz in Illertissen soll angeblich ein Kind vergewaltigt worden sein. Jetzt wird ermittelt - wegen Volksverhetzung.
Veröffentlicht:12.12.2018, 18:13

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Nach einem angeblichen Übergriff auf ein Kind am Illertisser Weiher werden die Ermittlungen gegen einen verdächtigen Mann eingestellt: Dies teilte Staatsanwalt Thomas Hörmann auf Anfrage unserer Redaktion mit. Es hätten sich keine nachweisbaren Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln ergeben. Zudem habe kein sexueller Hintergrund festgestellt werden können.

Genau das war nach dem Ereignis im September von mehreren Menschen angenommen worden. Der Fall hatte in Illertissen und Umgebung für Aufregung gesorgt und in den sozialen Netzwerken Anlass für erhitzte Debatten gegeben. Bei einem Kommentar ermittelte die Polizei wegen Volksverhetzung.

Foto im Netz verbreitet

Rückblick. Mitte September. Ein Foto wird über das Internet schnell in der Region verbreitet: Es zeigt einen Mann in einem T-Shirt, der von zwei anderen Personen festgehalten wird, die Hände hinter den Rücken gedrückt. Darunter steht geschrieben: „Soeben hat ein erwachsener Mann vermutlich versucht, ein Mädchen am Weiher-Spielplatz in Illertissen zu entführen oder zu vergewaltigen.“ Er sei bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden, hieß es weiter. Der Beschuldigte soll andere Kinder und auch Frauen vor Ort belästigt haben. Das alles war in sozialen Netzwerken zu lesen. Die Polizei ermittelte. Und konnte Entwarnung geben. Vieles stellte sich anders dar, als man sich das zuvor erzählt hatte.

So schlossen die Ermittler schon damals ein sexuelles Motiv aus. Viel mehr habe der Tatverdächtige, ein 22-Jähriger aus Somalia, das Kind an der Wange gestreichelt, es an die Hand genommen und sei einige Meter weit mit ihm gegangen. Der Mann befand sich laut Polizei in einer psychischen Ausnahmesituation. Nach der Festnahme versuchte er, sich selbst zu verletzen. Er wurde in eine Klinik eingewiesen. Nicht zum ersten Mal: Er sei als „geistig zurückgeblieben“ beschrieben und mehrfach in Behandlung überstellt worden. Der Mann war offenbar bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wegen Ladendiebstahls und auch wegen Körperverletzung. Das Kind sei am Weiher nicht unsittlich berührt worden, gab die Polizei nach den ersten Ermittlungen damals bekannt. Wo die blauen Flecke herrührten, die das Kind angeblich davon getragen hat, blieb unklar.

Ermittelt wurde seither wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Kindesentziehung – letzterer Straftatbestand ist gegeben, wenn ein Kind der Obhut der Erziehungsberechtigten entzogen wird. Beide Verdachtsmomente haben sich offenkundig nicht bestätigt: Es lägen keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, so Staatsanwalt Hörmann. Aus Sicht der Ermittlungsbehörden ist der Fall am Weiher damit abgeschlossen.