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Aushilfskraft

Verkäuferin bestiehlt eigenen Arbeitgeber

Ulm / Lesedauer: 3 min

Eine 19-Jährige lässt Kleidung in einem Geschäft mitgehen, eine Freundin hilft dabei. Jetzt stehen sie vor Gericht.
Veröffentlicht:17.08.2018, 18:23

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Eine der beiden Angeklagten saß quasi direkt an der Quelle. Als Aushilfskraft in einem Neu-Ulmer Bekleidungshaus sah sie ständig, was Frau sich gelegentlich wünscht: Modisches aller Art. Doch sie sah nicht nur hin.

Zweimal griff die 19-Jährige zu und ließ Waren im Wert von mehr als 300 Euro mitgehen. Ebenfalls wegen Diebstahls war ihre 20-jährige Freundin angeklagt. Mithilfe der Aushilfskraft war es ihr gelungen, Bekleidungsstücke im Wert von etwa 280 Euro zu entwenden. Beide mussten sich am Montag vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. „Ausnahmsweise“, betonte Richter Daniel Theurer in seinem Urteil, habe er von einer Haftstrafe abgesehen. „Aber wenn wir uns noch einmal hier sehen, gibt’s Gefängnis“, warnte er die beiden jungen Frauen eindringlich.

Wie kommt man auf so eine Idee?

Eigentlich musste den beiden Angeklagten klar sein, dass ihre Taten bald auffliegen würden. Wie kommt man trotzdem auf so eine Idee?, wollte Richter Theurer wissen. „Aus Dummheit“, erwiderte die 19-Jährige in entwaffnender Offenheit. Offenbar war es auch nicht allzu schwierig, die Kleidungsstücke zu stehlen.

Nachdem die 19-Jährige während ihrer Arbeitsschichten schon zweimal in dem Neu-Ulmer Geschäft zugegriffen hatte, betrat im April dieses Jahres die 20-jährige Freundin der Aushilfsverkäuferin den Laden in Neu-Ulm. Sie nahm allerlei Klamotten vom Haken, entfernte die Sicherheitsetiketten, packte alles in eine Tüte und übergab es der 19-Jährigen. Die nahm das Diebesgut nach Arbeitsende anstandslos mit.

Die Staatsanwältin hielt den beiden Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen waren, zugute, dass sie geständig und nicht vorbestraft seien. Auch sei kein bleibender Schaden entstanden, da das gesamte Diebesgut von der Polizei sichergestellt werden konnte. Allerdings sei der Wert der gestohlenen Waren beachtlich.

Gekündigt

Für die 19-Jährige, die nach Bekanntwerden der Diebstähle von ihrem Neu-Ulmer Arbeitgeber gekündigt wurde, beantragte die Staatsanwältin eine Verwarnung und eine Auflage von 100 Arbeitsstunden. Gleichfalls nach Jugendstrafrecht plädierte die Staatsanwältin bei der 20-Jährigen für eine Verwarnung und eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro.

Im Fall der früheren Verkäuferin folgte Richter Theurer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei ihrer Freundin erhöhte er die Geldauflage von 800 auf 1000 Euro, zu zahlen an das Günzburger Tierheim. Falls dem Urteil nicht restlos und fristgerecht Folge geleistet werde, „droht Ihnen Gefängnis“, schärfte der Richter den Frauen ein.

Auch auf den Hinweis der Bewährungshilfe waren sie mit einem blauen Auge davongekommen – nicht zuletzt, um ihnen den geplanten weiteren Berufsweg nicht zu verbauen. „Lasst in Zukunft so einen Blödsinn“, gab Theurer den beiden Angeklagten noch mit auf den Weg. Die Frauen zeigten sich reumütig und einsichtig. „Das geht gar nicht“, bilanzierte die 20-Jährige ihre Taten. Beide akzeptierten im Gerichtssaal das Urteil, das damit nun rechtskräftig ist.