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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Buskartell – Kreistags-Fraktionen fordern Aufklärung

Ulm / Lesedauer: 5 min

SPD, Freie Wähler und Grüne haben einen Fragenkatalog erstellt, der in einer Sondersitzung behandelt werden soll – möglichst vor dem 19. Juli, denn dann geht es um ein anderes brisantes Thema.
Veröffentlicht:25.06.2019, 12:00

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Die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen ein mutmaßliches Kartell schwäbischer Busunternehmen werfen aus Sicht von Neu-Ulmer Kreisräten viele Fragen auf. Sie wollen vor allem wissen: Ging bei der Vergabe von Konzessionen im Landkreis alles sauber zu?

In einem gemeinsamen Antrag an Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) haben die Fraktionen von SPD, Freien Wählern und Grünen nun einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt. Antworten darauf wollen sie in einer außerordentlichen Sitzung des Kreistags bekommen.

„Es darf nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen, im Landkreis Neu-Ulm hätte das mögliche Kartell der Busunternehmer Einfluss gehabt“, schreiben die Fraktionen in dem Antrag, der am Montag im Landratsamt abgegeben wurde. „Hier geht es um den guten Ruf des Kreistages, der Beschäftigten des Landratsamtes und des Amtes des Landrats.“

Es hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet

(FWG) Kurt Baiker

Die Fraktionen haben zwar bereits Anfang Juni eine schriftliche Antwort auf eine Anfrage im Kreisausschuss zu dem Thema erhalten. Dieses Schreiben, das von Peter Dieling, dem Leiter des Geschäftsbereichs Umwelt, Verkehr, Sicherheit und Ordnung verfasst wurde, stellte die Kreispolitiker von SPD , FWG und Grünen jedoch nicht zufrieden. „Es hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet“, sagte Kurt Baiker (FWG).

Deshalb hätten die Fraktionen nun noch einmal nachgefasst. „Das sind wir den Bürgern schuldig, dass wir sagen, wir arbeiten das sauber auf“, ergänzte Wolfgang Schrapp (FWG). Helmut Meisel (Grüne) zeigte sich „total enttäuscht“ darüber, dass das Thema Buskartell trotz der Brisanz nicht auf der Tagesordnung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 4. Juli auftaucht.

Fraktionen fordern Sondersitzung

Die Fraktionen fordern nun, dass eine Sondersitzung einberufen wird, und zwar vor der Kreistagssitzung am 19. Juli, denn dann geht es um das ebenfalls brisante Thema Kreiskliniken. Dort dürfte es hitzige Diskussionen geben, da die angedachte „Zwei-Haus-Lösung“ im Landkreissüden auf massiven Widerstand stößt. Damit das Thema Buslinien nicht zu kurz kommt, soll es vorher besprochen werden, etwa am Freitag, 12. Juli, nach dem Kreisausschuss.

SPD, FWG und Grüne wollen unter anderem wissen: Warum wurde 2016 die Vergabe der Konzession nicht ausgeschrieben und wer war am Verfahren beteiligt? Welche Busunternehmen wurden angefragt, ob sie eventuell an einer Ausschreibung teilnehmen würden? Wer hat die Linienführung ausgearbeitet? Welche Vorteile hat die Direktvergabe hinsichtlich der Qualitätsstandards für Passagiere? Wie sieht der Kriterienkatalog aus, in dem die Anforderungen an Qualität, Leistungsfähigkeit und modernste Standards festgeschrieben sind? Wie sehen die Verträge aus, und gibt es Kündigungsmöglichkeiten? Wer hat die Beauftragung des ausgewählten Busunternehmens ausgearbeitet und wer hat entschieden?

Ich sehe den Vorteil für die Bürger nicht.

Ulrich Schäufele (SPD)

Ulrich Schäufele (SPD) hält die Vergabe über einen Zeitraum von zehn Jahren für problematisch, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Stadt Neu-Ulm die Zuständigkeit für den ÖPNV übernehmen will. Er sagt außerdem: „Ich sehe den Vorteil für die Bürger nicht.“

Auch die Aussage aus dem Landratsamt, dass für Konzessionsinhaber „ein gewisser Rechtsanspruch auf die Konzessionserteilung“ bestehe, wirft aus Sicht der Antragsteller Fragen auf. „Das bedarf einer Erklärung“, so Kurt Baiker. Was heißt „gewisser Rechtsanspruch“?

Ebenso wollen die Fraktionen wissen, was es mit dem angeblichen „Trick“ auf sich hat, mit dem verhindert werden sollte, dass die Stadt Neu-Ulm alleine über die Buslinien in ihrem Gebiet bestimmt. Davon soll die Seniorchefin eines Neu-Ulmer Busunternehmens gesprochen haben, die zu den 13 angeklagten Firmenverantwortlichen in dem Augsburger Verfahren gehört.

Durch Absprachen an Aufträge im Umfang von etwa 71 Millionen Euro

Den angeklagten Unternehmern wird vorgeworfen, durch wettbewerbswidrige Absprachen an Aufträge im Umfang von etwa 71 Millionen Euro gekommen zu sein. Dabei geht es um Linien im Augsburger Verkehrsverbund und im Kreis Dillingen. Die angeklagten Eigner der RBA hatten der Anklage zufolge schriftlich vereinbart, sich bei Regionalbuslinien keine Konkurrenz zu machen.

Im Zuge der Ermittlungen war auch ein Telefonat zwischen Landrat Thorsten Freudenberger und der Juniorchefin des betroffenen Neu-Ulmer Busunternehmens abgehört worden. Darin teilte der Landrat mit, dass der Kreis befürworte, dass die Firma wieder den Zuschlag bekommt, und zwar für zehn Jahre. Darauf sagte die Unternehmerin laut Abhörprotokoll: „Ja, super. Herzlichen Dank.“ Darauf der Landrat: „Gerne. Passt. Bist erleichtert, gell?“

Ich habe in meinen fünf Jahren Amtszeit noch nie jemanden auf illegitime Weise begünstigt, noch nie!

Landrat Thorsten Freudenberger

Freudenberger verwahrte sich gegen den Eindruck, er könnte der Firma in irgendeinerweise geholfen haben: „Ich habe in meinen fünf Jahren Amtszeit noch nie jemanden auf illegitime Weise begünstigt, noch nie!“ Er kenne die Juniorchefin des Unternehmens seit mehr als 25 Jahren. In der Kommunalpolitik habe man immer mal eine persönliche Beziehung zu Menschen, was das Verwaltungshandeln aber nicht beeinflusse. Er habe sich zu keiner Zeit in die Konzessionsvergabe eingemischt.

Für die Verlängerung von Konzessionen ist tatsächlich nicht der Landkreis zuständig, sondern die Regierung von Schwaben. Der Landkreis wird allerdings als Aufgabenträger beteiligt und kann Einwände gelten machen. Fest steht: Die Neu-Ulmer Konzessionsvergabe taucht in der Anklage gegen die schwäbischen Busunternehmer nicht auf. Die Fraktionen halten sie dennoch für diskussionswürdig.