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Borkenkäfer

Schon jetzt Borkenkäfer entdeckt – Was Waldbesitzer tun sollten

Ulm / Lesedauer: 2 min

Ungewöhnlich viele, bereits ausgebildete Käfer konnten den Winter problemlos unter der Rinde überstehen. Das Landratsamt weist jetzt auf bestimmte Maßnahmen hin.
Veröffentlicht:14.03.2019, 20:25

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Ungewöhnlich hohe Temperaturen bis fast Mitte November und eine unterdurchschnittliche Wasserversorgung der Wälder im vergangenen Jahr hätten „eine stete Weiterentwicklung“ der rindenbrütenden Fichtenborkenkäfer über deren üblichen Entwicklungszeitraum im Jahreszeitlauf hinaus erlaubt. Dadurch konnten ungewöhnlich viele, bereits ausgebildete Käfer den Winter problemlos unter der Rinde überstehen, so das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises.

Sowohl in den niederen Lagen, wie auch auf der Alb seien bereits braune, flugfähige Käfer in sogenannten Überwinterungsbäumen entdeckt worden.

Durch die regional teils enormen Nassschneemengen in den vergangenen Wintermonaten seien in zahlreichen jüngeren und mittelalten Nadelholzbeständen erhebliche Schäden durch Kronenbrüche entstanden. Oftmals weisen diese Kronenbrüche bereits Käferbefall auf.

Zuletzt sei am Sonntag ein Sturmtief über den Südwesten Deutschlands gezogen, welches auch im Alb-Donau-Kreis einige Bäume zum Umstürzen brachte. Dabei handelt es sich vor allem um Einzelwürfe.

Was Waldbesitzende jetzt tun sollten

Der Fachdienst Forst, Naturschutz im Landratsamt appelliert an alle Waldbesitzer von Wäldern mit hohem Fichtenanteil, diese weiterhin regelmäßig auf Käferholz, Sturmwürfe und Schneebrüche zu kontrollieren, entsprechendes Holz aufzuarbeiten und schnell aus dem Wald zu holen.

Dies beinhaltet neben dem eigentlichen Stamm auch die Aufarbeitung aller Gipfel. Abgebrochene, noch stehende Fichten müssen dann entfernt werden, wenn weniger als die Hälfte der ursprünglichen grünen Krone am Baum verblieben ist. Resthölzer, wie zum Beispiel Gipfel, sind gegebenenfalls durch Hacken unschädlich zu machen.

Bereits vom Borkenkäfer befallene Stämme sollten „unbedingt bis Ende März“ aufgearbeitet und aus dem Wald geschafft sein. Sollte die Abfuhr bis dahin nicht möglich sein, sei auf andere Weise sicherzustellen, dass die Borkenkäfer, die unter der Rinde überwintert haben, nicht ausfliegen können (z.B. Entrindung und Entsorgung der Rinde). Frisch geworfene Sturmhölzer und Schneebrüche sollten bis Ende April entsprechend aufgearbeitet sein.

Besonders gefährdet seien Bestände, die bereits im Vorjahr von Käfern befallen wurden, frisch durchforstete Bestände und noch nicht aufgearbeitete Windwurf- und Schneebruchnester. Diese bieten den Fichtenborkenkäfern in den kommenden Wochen und Monaten einen idealen Brutraum.

Ein massenhaftes Vermehren des Fichtenschädlings könne „nur durch konsequente und schnelle Aufarbeitung von Käferbäumen“ und liegendem, bruttauglichem Holz verhindert werden.

Für Waldbesitzerinnen bestehe zur Abwehr von Waldschäden eine Verpflichtung nach dem Landeswaldgesetz und nach dem Pflanzenschutzgesetz.

Vor dem Einschlag sollten sich die Betroffenen wegen der Aushaltung, Lagerung und des Holzverkaufs mit der zuständigen Forstrevierleitung oder der Geschäftsführung der zuständigen Forstbetriebsgemeinschaft in Verbindung setzen. Gerne helfe die jeweilige Forstrevierleitung auch bei der Vermittlung von Einschlagsunternehmern, wenn der Einschlag nicht selbst durchgeführt werden kann.